Zuletzt aktualisiert am 7. Januar 2024

Führschein mit Behinderung: In 9 Schritten zum Führerschein mit Schwerbehinderung (2024)

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Inhaltsverzeichnis

Führerschein mit Behinderung: Der große Ratgeber zum Führerschein mit Rollstuhl und anderen Handicaps

Generell steht allen Bürgerinnen und Bürgern das Recht zu, am Straßenverkehr teilzunehmen, es sei denn, eine Behinderung beeinträchtigt die (generelle) Fahreignung oder die (situative) Fahrtauglichkeit.

 

Bist du von körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen betroffen und unsicher, ob du überhaupt die Möglichkeit hast, deinen Führerschein mit Handicap zu erwerben? Ein behindertengerechter Führerschein eröffnet neue Möglichkeiten, birgt jedoch auch spezifische Herausforderungen. Dieser Leitfaden gibt dir Auskunft darüber, wie der Ablauf für den Führerscheinerwerb generell bei vorhandener Behinderung aussieht.

 

Es ist wichtig zu betonen, dass eine Behinderung nicht zwangsläufig ausschließt, Auto zu fahren. Im Allgemeinen gilt: Wer eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, muss einen Führerschein machen und die Fahrtauglichkeit nachweisen – unabhängig von einer vorhandenen Behinderung. Bei Führerscheinbewerbern mit Behinderung sind jedoch zusätzliche Überlegungen und formale Schritte erforderlich. Dazu gehören unter anderem medizinische und/oder technische Gutachten sowie Fahrproben.

 

Auf unserer Website findest du außerdem Informationen zu spezifischen Behinderungen wie Gehörlosigkeit, Lernbehinderungen, Führerschein mit Rollstuhl, wie du danach an ein behindertengerechtes Auto kommst und mehr.

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Der Weg zum Behindertenführerschein

Gemäß den Bestimmungen der Führerschein-Verordnung dürfen sich im Straßenverkehr grundsätzlich nur Personen bewegen, die entsprechende Vorkehrungen getroffen haben, um sicherzustellen, dass keine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer besteht. In Ihrem Fall bedeutet dies, dass Sie sich direkt an eine Fachfirma für Fahrzeugumbauten wenden können, um geeignete behindertengerechte Modifikationen an Ihrem Fahrzeug vornehmen zu lassen. Diese Änderungen müssen anschließend von einem Sachverständigen (z.B. TÜV/DEKRA) abgenommen und in den Fahrzeugbrief sowie den Fahrzeugschein eingetragen werden.

 

Es besteht keine Verpflichtung, Ihre Behinderung Ihrer örtlichen Führerscheinbehörde zu melden. Jedoch sollten Sie darauf achten: Im Falle einer Beteiligung an einem Unfall müssen Sie unter Umständen nachweisen, dass Sie in der Lage sind, Ihr umgerüstetes Fahrzeug sicher zu führen, um eine Teilschuld zu vermeiden, unabhängig von der tatsächlichen Schuldfrage. Wenn Sie hingegen ein Eignungsgutachten durchführen und die relevanten Auflagen oder Beschränkungen in Ihren Führerschein eintragen lassen, sind Sie von der Pflicht zum Nachweis befreit. Zudem ist ein Gutachten zwingend erforderlich, wenn Sie eine Bezuschussung bei einem Kostenträger beantragen.

 

Falls eine Person nur eingeschränkt zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist, hat die Führerscheinbehörde die Befugnis, neben der Erteilung von Auflagen auch Beschränkungen festzulegen (gemäß § 46 der Fahrerlaubnis-Verordnung). Eine derartige Beschränkung kann sich speziell auf eine bestimmte Fahrzeugart oder ein spezifisches Fahrzeug mit besonderen Einrichtungen beziehen. Wenn die Fahrerlaubnis einer Person beschränkt wurde und diese Person diese Beschränkung missachtet, stellt dies eine Straftat gemäß § 21 des Straßenverkehrsgesetzes dar. Die häufigste Beschränkung ist die Befristung der Erlaubnis zwecks erneuter Prüfung.

 

Fahrerlaubnis-Gruppe 1

 

Gruppe 1 umfasst die Fahrzeugklassen A, A1, A2, B, BE, AM, L, T. Dies sind Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen und Motorräder. Darunter fallen zum Beispiel Mopeds, Kraft- und Leichtkrafträder, Kraftfahrzeuge, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen.

 

Fahrerlaubnis-Gruppe 2

 

Gruppe 2 umfasst die Fahrzeugklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, FzF (Lkw, Busse, Fahrzeuge zur Fahrgastbeförderung und mit Anhängern). Für die Gruppe 2 gelten strengere Auflagen, da die Unfallfolgen schwerer sind.

Voraussetzungen für den Erwerb einer Führerscheinausbildung von Menschen mit einer Behinderung

Wenn du von einer Behinderung betroffen bist, schließt das nicht zwangsläufig aus, dass du nicht als Fahrzeugführer am Straßenverkehr teilnehmen darfst. Personen mit Behinderungen haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, an einer Führerscheinausbildung teilzunehmen. Abhängig von der Art der Behinderung können neben verschiedenen medizinischen Tests auch psychologische Untersuchungen und gegebenenfalls eine Fahrprobe erforderlich sein. Bei positiven Ergebnissen dieser Tests erhältst du eine Bescheinigung über deine Verkehrssicherheit. Diese Bescheinigung dient als Grundlage für die Entscheidung, ob Anpassungen am Fahrzeug notwendig sind, um das sichere Führen eines Fahrzeugs trotz Handicaps zu ermöglichen. Informieren Sie sich über Finanzierungsmöglichkeiten, bevor Sie Gutachten erstellen lassen. Wenn Sie berufstätig sind, können z. B. die Gebühren durch den zuständigen Kosten- bzw. Rehabilitationsträger im Rahmen der Kraftfahrzeughilfeverordnung übernommen werden.)

Welcher Kostenträger ist für den Zuschuss zum Führerschein mit Behinderung zuständig?

Die Finanzierung der Kraftfahrzeughilfe erfolgt für Sozialversicherte durch den entsprechenden Rehabilitations-Träger, zu dem die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung oder die Agentur für Arbeit gehören. Diese Unterstützung ist Teil der Leistungen zur beruflichen Rehabilitation und hat zum Ziel, Menschen mit Behinderungen die Teilnahme am Arbeitsleben zu erleichtern. Selbstständige und Beamte hingegen erhalten diese Leistungen über das Integrationsamt.

Welchen Zuschuss gibt es zum Führerschein mit Behinderung?

Die finanzielle Unterstützung für den Führerschein variiert je nach dem Nettoeinkommen des Antragstellers. Möchte eine Person mit Behinderung eine Fahrerlaubnis erwerben, die aus zwingenden Gründen benötigt wird, besteht die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu beantragen. Diese ist jedoch abhängig vom Nettoeinkommen. Die Unterstützung gestaltet sich wie folgt, abhängig vom Einkommen:

 

  • Bei einem Einkommen von bis zu 1.320 Euro erfolgt die vollständige Deckung der Kosten für den Führerschein.
  • Bei einem Einkommen von bis zu 1.810 Euro werden zwei Drittel der Kosten übernommen.
  • Bei einem Einkommen von bis zu 2.470 Euro wird ein Drittel der Kosten übernommen.

Bei einem Einkommen von bis zu 1.320 Euro können die gesamten Kosten für den Führerschein übernommen werden. Für Einkommen bis zu 1.810 Euro werden zwei Drittel der Kosten erstattet, und bei einem Nettoeinkommen bis zu 2.470 Euro erfolgt eine Kostenübernahme von einem Drittel. Personen, die aufgrund ihrer Behinderung spezielle Untersuchungen, Ergänzungsprüfungen oder Eintragungen im Führerschein benötigen, erhalten die dafür anfallenden Kosten in vollem Umfang erstattet.

Anleitung zum behindertengerechten Führerschein

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9 Schritte zum Führerschein trotz Behinderung - Copyright Orthexo

Schritt 1: Wie eine behindertengerechte Fahrschule in meiner Region finden?

Um eine erfolgreiche und auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zugeschnittene Ausbildung zu gewährleisten, ist es entscheidend, sich bei einer spezialisierten Fahrschule anzumelden. Solche Fahrschulen sind nicht nur mit entsprechend ausgestatteten Fahrzeugen ausgerüstet, sondern verfügen auch über Fahrlehrer, die sich mit der Betreuung von Menschen mit Behinderungen auskennen. Beginne gleich damit, die ideale Fahrschule für deine Bedürfnisse zu suchen! Hier finden Sie eine Liste aller deutschlandweiten Fahrschulen, sortiert nach Postleitzahlen, Bundesländern und Unterstützungsart je Behinderung. 

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Schritt 2: Antragsverfahren für behindertengerechten Führerschein

Vor der Anmeldung bei einer Fahrschule müssen Menschen mit Behinderungen einen Antrag auf einen Behindertenführerschein stellen. Dieser Antrag kann entweder beim zuständigen Landratsamt oder bei der Stadtverwaltung eingereicht werden. Die jeweilige Behörde prüft im Anschluss, ob ein medizinisches Gutachten, technische Anpassungen am Fahrzeug und eine Fahrprobe erforderlich sind. Diese Schritte sind notwendig, um eine Bescheinigung über die Verkehrssicherheit zu erhalten, die wiederum für die Anmeldung bei einer spezialisierten Fahrschule erforderlich ist. Die Anträge finden Sie hier als Download.

 

Weiterhin unterstützen die meisten Fahrschulen für Behinderte bei der Antragsstellung. Die Entscheidung trifft dann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde auf Grundlage der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) FeV – nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de). Diese Verordnung BASt – Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung – Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung regelt, ob und unter welchen Voraussetzungen Menschen mit Behinderungen ein Fahrzeug führen dürfen, also ob Sie fahrtauglich sind. Fahrtauglichkeit bedeutet, dass diese durch die Behinderung oder Erkrankung nicht eingeschränkt oder künftig nur mit Auflagen und Einschränkungen gewährleistet ist. Die Führerscheinstelle ist je nach Bundesland bei unterschiedlichen Behörden (z.B. Landratsamt, Straßenverkehrsamt, Stadtverwaltung) angesiedelt.

Je nach Art und Ausmaß der Behinderung kann die Behörde folgende Gutachten verlangen:

 

  • ärztliches Gutachten
  • medizinisches-psychologisches Gutachten
  • technisches Gutachten
  • Fahrprobe

Schritt 3: Verkehrssicherheitsbescheinigung für Menschen mit einer Behinderung

Die Bescheinigung über die Verkehrssicherheit dient als Nachweis dafür, dass der Fahrzeughalter trotz einer Behinderung in der Lage ist, als normaler Verkehrsteilnehmer mobil unterwegs zu sein. Diese Bescheinigung wird vom entsprechenden Facharzt (Doktor der Orthopäde oder Neurologe) oder eines Psychologen ausgestellt. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, je nach Art der Behinderung, eine zusätzliche Fahrprobe beim zuständigen TÜV durchzuführen.

Schritt 4: Medizinische Untersuchung für den Behindertenführerschein: Das medizinische Gutachten

Bei dieser Untersuchung analysiert ein zuständiger Arzt insbesondere die Seh- und Bewegungsfähigkeit. Es ist für ihn von entscheidender Bedeutung zu beurteilen, ob die Person trotz ihrer Einschränkungen in der Lage ist, ein Fahrzeug – gegebenenfalls mit erforderlichen Umbauten – sicher zu steuern. Abhängig von den Ergebnissen dieser Untersuchungen gibt der Arzt seine Zustimmung für die Ausstellung der Bescheinigung über die Verkehrssicherheit.

 

Das medizinische Gutachten wird von einem Amtsarzt, Facharzt mit einer verkehrsmedizinischen oder arbeitsmedizinischen Zusatzqualifikation, einem Arzt für Rechtsmedizin oder einem Arzt einer Begutachtungsstelle für Fahreignung erstellt. Damit der Facharzt Sie neutral und objektiv einschätzen kann, darf er nicht auch Ihr behandelnder Arzt sein (gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung). Bevor Sie einen Arzt aufsuchen, sollten Sie sich informieren, ob seine Praxis behinderten- bzw. rollstuhlgerecht eingerichtet ist. Das medizinische Gutachten soll Ihre Behinderung und Einschränkung detailliert und verständlich aufzeigen. Es sollte mindestens folgende Informationen enthalten:

 

  • Name, Geburtsdatum, Wohnort
  • Bezeichnung der Behinderung oder Erkrankung
  • Auswirkungen der Behinderung oder Erkrankung

In Bezug auf die Auswirkungen der Behinderung oder Erkrankung informiert das medizinische Gutachten darüber, welche Gliedmaßen eingeschränkt einsetzbar sind oder ob beispielsweise eine Lähmung komplett oder inkomplett ist. Bei Erkrankungen muss der Hinweis enthalten sein, ob diese fortschreitend (progressiv) sind und regelmäßige ärztliche Kontrollen notwendig sind. Weiterhin enthält das medizinische Gutachten einen Hinweis darauf, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Falls Bedenken bestehen, müssen diese erläutert werden.

 

Bei der Erstellung des medizinischen Gutachtens sollten Sie Ihren Arzt bitten, das Schreiben in einfacher und allgemeinverständlicher Sprache zu verfassen. Das Gutachten muss auch von Nichtmedizinern verstanden werden, insbesondere von den Mitarbeitern in der Führerscheinbehörde und den bei der Bundesanstalt für Straßenwesen akkreditierten Sachverständigen. Es ist ratsam, Ihren Arzt auch darum zu bitten, das Gutachten so positiv wie möglich zu gestalten. Dabei kann beispielsweise darauf hingewiesen werden, dass ein Fahrzeugumbau Ihre Arbeitskraft erhält oder sogar verbessert. Auch die positive Wirkung eines eigenen Autos auf die psychische Stabilität, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben oder die fehlende Infrastruktur im Wohnort kann betont werden.

 

Wer erstellt medizinische Beurteilungen?

 

  • Ärztinnen und Ärzte mit spezifischer Qualifikation in der Verkehrsmedizin
  • Medizinerinnen und Mediziner im Gesundheitsamt
  • Betriebsärztinnen und Betriebsärzte oder Fachärztinnen und Fachärzte für Arbeitsmedizin
  • Rechtsmedizinerinnen und Rechtsmediziner mit verkehrsmedizinischem Fachwissen
  • Ärztinnen und Ärzte in Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF)

Welche Aspekte können überprüft werden?

 

  • Medizinische Bedenken bezüglich physischer, psychischer oder kognitiver Einschränkungen
  • Verlauf von Krankheiten
  • Verwendung von Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können

Was ist darüber hinaus zu berücksichtigen?

 

  • Gemäß § 11 Absatz 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) besteht jederzeit das Recht, das ärztliche Gutachten für den Führerschein oder die Fahrerlaubnis einzusehen.
  • Auch beim Kauf eines Fahrzeugs ist das ärztliche Gutachten von Bedeutung, da die Höhe der Zuschüsse davon abhängt.

Schritt 5: Medizinisch psychologische Untersuchung für den Behindertenführerschein (auch MPU genannt)

Bei erheblichen Einschränkungen ist neben der ärztlichen Untersuchung auch eine sogenannte Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich. In dieser Prüfung liegt der Fokus besonders auf der kognitiven (geistigen) Leistungsfähigkeit. Neben der Wahrnehmung der Umgebung werden insbesondere die Orientierungsfähigkeit, Aufmerksamkeit, Konzentrationsfähigkeit, Belastbarkeit und Reaktionsfähigkeit intensiv untersucht.

 

Ein besonderer Fall ist das medizinisch-psychologische Gutachten. Personen, die in Folge eines Unfalls, einer Krankheit wie einem Schädel-Hirntrauma, einem Schlaganfall oder Multipler Sklerose Beeinträchtigungen im Gehirn erfahren haben, können ein solches Gutachten anfordern. Ebenso kann bei einer medikamentösen Therapie die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens erfolgen, insbesondere wenn vermutet wird, dass ein bestimmtes Medikament beispielsweise zu Wahrnehmungsstörungen führen könnte.

 

Experten können eine Beobachtung des Fahrverhaltens anordnen, wenn Personen bei den Reaktions- und Leistungstests der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) unter dem für ihre Fahrerlaubnisklasse notwendigen Prozentrang liegen. Diese Fahrt ist mit zusätzlichen Gebühren verbunden und wird in Zusammenarbeit mit einer beauftragten Fahrschule und den Gutachtern durchgeführt.

 

Was kann geprüft werden?

 

  • Wahrnehmungs- und Orientierungsvermögen
  • Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit
  • Kontrolle von Emotionen oder Aggressionen

Schritt 6: Das technische Gutachten der DEKRA für den Führerschein Handicap

In Abhängigkeit von der Art der Behinderung wird in diesem Schritt ermittelt, welche Anpassungen am Fahrzeug oder welche technischen Hilfsmittel erforderlich sind, um trotz der bestehenden Einschränkungen das Fahrzeug sicher steuern zu können. Anschließend wird häufig eine Fahrprobe angeordnet.

 

Nachdem im medizinischen Gutachten Ihre grundsätzliche Fähigkeit zum Führen eines Fahrzeugs festgehalten wurde, kann Ihnen die Führerscheinbehörde Ihren Führerschein mit Einschränkungen erteilen. Diese Einschränkungen können Befristungen sowie Auflagen und Beschränkungen umfassen (siehe auch Zusatzinformationen). Um die geeigneten Auflagen und/oder Beschränkungen für Sie zu bestimmen, kann die Führerscheinbehörde ein Eignungsgutachten von einem amtlich anerkannten Sachverständigen anfordern, der bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) akkreditiert ist, oft ein Sachverständiger von Organisationen wie dem TÜV oder DEKRA.

 

Der Sachverständige schlägt nach der Eignungsbegutachtung der Führerscheinbehörde die erforderlichen Beschränkungen und/oder Auflagen für Ihren Führerschein vor, die dann in Ihrem Führerschein vermerkt werden. Die technischen Sachverständigen ermitteln die notwendigen Umrüstungen für Ihr Fahrzeug, wobei das zuvor erstellte medizinische Gutachten als Grundlage dient. An dieser Stelle wird deutlich, warum das medizinische Gutachten in einer allgemeinverständlichen Sprache verfasst sein sollte. Während des Prozesses führt der Sachverständige eine Fahrprobe mit Ihnen durch, bei der er bestimmte Bewegungsabläufe und Ihre Fähigkeit zu deren präziser Durchführung analysiert. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf Ihrer Fähigkeit, auch in Extremsituationen wie schnellen Richtungswechseln und Vollbremsungen angemessen zu reagieren.

Schritt 7: Mögliche Fahrprobe zur Fahrtüchtigkeit

Zusätzlich zu den medizinischen und psychologischen Untersuchungen ist bei bestimmten Arten von Behinderungen auch eine Fahrprobe zur Überprüfung der Fahrtüchtigkeit erforderlich. Ziel dieser Probe ist es festzustellen, ob es trotz der vorliegenden Einschränkung möglich ist, ein Fahrzeug sicher zu führen, und welche spezifischen Anpassungen am Fahrzeug eventuell erforderlich sind. Diese Fahrprobe kann beispielsweise beim TÜV durchgeführt werden.

 

Bei grundlegenden Unsicherheiten bezüglich der Fahrtüchtigkeit sind zusätzlich zu den ärztlichen Gutachten Fahreignungsproben erforderlich. Diese Fahrproben sind auf die spezifische Art der Beeinträchtigung zugeschnitten und werden nicht von Fahrschulen, sondern von offiziell anerkannten Sachverständigen durchgeführt, die von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) akkreditiert sind. Dabei wird untersucht, ob das Lenken eines Kraftfahrzeugs mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen überhaupt machbar ist oder welche technischen Anpassungen erforderlich sind. Technische Fahrproben können beispielsweise bei Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit oder Muskelkraft notwendig sein. Die Prüfung erfolgt mit einem Fahrzeug, das gemäß den Vorgaben des Gutachtens umgerüstet wurde. Im Fall von Fahrschülerinnen und Fahrschülern findet die Fahrprobe vor der eigentlichen praktischen Fahrprüfung statt. Falls die Fahrprobe nicht bestanden wird, besteht die Möglichkeit zur Wiederholung. Hingegen führt ein nicht bestandener Test zur Feststellung der Fahreignung zum Ausschluss vom Führen von Kraftfahrzeugen.

Schritt 8: Die Bewilligung oder Ablehnung

Nachdem die eingereichten Unterlagen bei der Führerscheinbehörde geprüft wurden, erfolgt eine Entscheidung darüber, ob grundsätzlich die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs vorliegt. Die Behörde legt ebenfalls fest, welche Auflagen oder Beschränkungen für die Erteilung des Führerscheins gelten.

 

Im Falle des Besitzes aller erforderlichen Gutachten müssen Sie zur Anmeldung bei der Führerscheinbehörde, wie jeder andere Neuling, neben einem Passbild für den Führerschein auch eine Sehtestbescheinigung und eine Teilnahmebescheinigung an einem Kurs über Sofortmaßnahmen am Unfallort oder an einem Erste-Hilfe-Lehrgang vorlegen. Die Teilnahme ist auch dann verpflichtend, wenn absehbar ist, dass Sie möglicherweise die Maßnahmen nicht eigenständig durchführen können. Diese Voraussetzungen ermöglichen es Ihnen jedoch, andere Personen in Notfallsituationen anzuleiten. Um den Führerschein der Klasse B zu erhalten, sind nun die vorgeschriebenen 14 Pflichtstunden Theorie, mindestens fünf Fahrstunden Überlandfahrt, vier Fahrstunden Autobahnfahrt und drei Fahrstunden Nachtfahrt zu absolvieren.

Schritt 9: Start mit dem behinderten Führerschein

Die theoretische Ausbildung kann meist getrennt werden von der Praxis. Wenn eine Person bereits im Besitz eines Führerscheins ist, können die erforderlichen Fahrstunden, die an den jeweiligen Behinderungsgrad angepasst sind. Es werden verschiedene technische Hilfsmittel und individuell angepasste Fahrhilfen im Kraftfahrzeug angeboten, wie zum Beispiel ein Joystick oder ein Handgerät.

 

Wenn die Person soweit ist, erfolgt die theoretische und praktische Führerscheinprüfung. Falls bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden ist, wird sich die Person zur praktischen Fahreignungsprüfung vorstellen. Dabei beurteilt ein Prüfer von TÜV oder DEKRA die Fähigkeiten der Person, ein umgebautes Fahrzeug zu führen.

Nach erfolgreichem Bestehen der Fahrprüfung bzw. Fahreignungsprüfung geht der Führerschein zunächst an die zuständigen Behörden. Dort erfolgt die Eintragung der Auflagen und Beschränkungen sowie die Kennzahlen in den Führerschein. Wenn alle Schritte erfolgreich durchlaufen sind, wird der neue EU-Führerschein von der Fahrerlaubnisbehörde ausgehändigt. Damit darf die Person nun am Straßenverkehr teilnehmen.

Schritt 10: Optionales freiwilliges Fahrsicherheitstraining für behinderte Menschen vom ADAC

Der ADAC veranstaltet spezielle Schulungen für Menschen mit Behinderungen, bei denen erfahrene Trainer auf die besonderen Bedürfnisse dieser Zielgruppe eingehen. Dies ermöglicht es jedem Teilnehmer, das Training optimal zu nutzen. In diesen Schulungen werden gezielte Fahrübungen durchgeführt, um die Bewältigung kritischer Verkehrssituationen zu verbessern. Hinweis: Die ADAC-Kurse werden gemäß den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) durchgeführt. Dadurch besteht die Möglichkeit, Zuschüsse von Ihrer Berufsgenossenschaft zu erhalten. Fahrsicherheitstraining des ADAC für Pkw, Motorrad und Kleintransporter

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FAQ zum Führerschein mit Handicap

Führerschein trotz Querschnittslähmung?

Obwohl eine Querschnittslähmung eine bedeutende Einschränkung im Leben darstellt, ist es dennoch nicht erforderlich, auf den Führerschein und die damit verbundene Freiheit zu verzichten! Durch geeignete technische Anpassungen am Fahrzeug und den erfolgreichen Abschluss der Bescheinigung über die Verkehrssicherheit steht dem Erwerb des Führerscheins und dem anschließenden Autofahren nichts mehr im Wege. Hier erfährst du, unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, als Querschnittsgelähmter am Straßenverkehr teilzunehmen.

Querschnittslähmung tritt vor der Fahrerlaubnis ein?

Der Ausbildungsweg für den Erwerb des Führerscheins unterscheidet sich im Grunde genommen kaum für Menschen mit Querschnittslähmung im Vergleich zu jenen ohne diese Einschränkung. Allerdings ist vor der Anmeldung bei einer Fahrschule die Einreichung eines Antrags für den Behindertenführerschein bei einer zuständigen Behörde erforderlich. Diese Behörde entscheidet dann darüber, in welchem Maße die vorliegende Querschnittslähmung das Autofahren beeinflusst und welche Gutachten (medizinisch, MPU, technisch, Fahrprobe) zur Erstellung der Bescheinigung über die Verkehrssicherheit erforderlich sind. Weitere Informationen zu den verschiedenen Gutachten findest du hier. Besonders relevant ist das Technische Gutachten für Menschen mit Querschnittslähmung. Hier werden die notwendigen Anpassungen am Fahrzeug oder technischen Hilfsmitteln festgehalten, die erforderlich sind, um das Fahrzeug trotz der Einschränkungen sicher führen zu können. Im Anschluss wird in der Regel noch eine Fahrprobe angeordnet, die von einem amtlich anerkannten Sachverständigen und einem Fahrlehrer überwacht wird. Nach Ausstellung der Bescheinigung über die Verkehrssicherheit steht der Mobilität nun nichts mehr im Wege.

Querschnittslähmung tritt nach der Fahrerlaubnis ein:?

Falls du eine Querschnittslähmung entwickelst, nachdem du bereits im Besitz eines Führerscheins bist, ist es zwingend erforderlich, dies umgehend bei der entsprechenden Fahrerlaubnisbehörde zu melden. Die Behörde muss daraufhin prüfen, ob und welche Anpassungen am Fahrzeug oder technische Hilfsmittel erforderlich sind, um die Mobilität weiterhin sicherzustellen. Zusätzlich sind Trainingsstunden im speziell angepassten Fahrzeug notwendig. Diese Umbauten können auch über Fahrschulen erfolgen, die auf diesem Gebiet spezialisiert sind.

Kann ich einen Führerschein bei Lernschwäche erwerben?

Die Führerscheinausbildung für Personen mit Lernschwächen umfasst ebenso wie für Fahrschüler ohne Lernbehinderung sowohl einen theoretischen als auch einen praktischen Teil und kann für alle Fahrzeugklassen erworben werden. Der wesentliche Unterschied für Führerscheinanwärter mit Lernschwächen liegt in der theoretischen Ausbildung. Fahrschulen, die sich auf Personen mit Lernschwächen spezialisiert haben, setzen spezielle Lehrmethoden ein, um den Stoff möglichst klar und verständlich zu vermitteln und den Lernprozess zu erleichtern. Dabei kommen oft Videos, Bilder, Eselsbrücken, Rollenspiele, Merksätze oder Reime zum Einsatz. Zudem werden spezielle computergestützte Programme zur Festigung der Theorie genutzt.

Kann ich einen Führerschein bei Legasthenie erwerben?

Die Legasthenie, auch als „Lese- und Rechtschreibschwäche“ (LRS) bekannt, kann je nach Ausprägung die theoretische Führerscheinausbildung beeinträchtigen. Menschen mit dieser Form der Lernbehinderung fallen möglicherweise häufiger bei der theoretischen Prüfung durch oder möchten im schlimmsten Fall diese Prüfung nicht ablegen, da die Prüfungsangst zu groß ist. Um diesen Ängsten und Schwierigkeiten entgegenzuwirken, bieten spezialisierte Fahrschulen auf diesem Gebiet Intensivkurse an, um dich gezielt bei der erfolgreichen Theorieausbildung zu unterstützen. Wichtig ist dabei, dass in diesen Kursen neben dem Unterricht auch Audio- und Videoprogramme eingesetzt werden, um Verständnisschwierigkeiten beim Fahrschüler zu reduzieren. Durch auf Legastheniker abgestimmte Lernprogramme und erfahrene Fahrlehrer wirst du trotz etwaiger Defizite optimal auf die Prüfungen vorbereitet. Auch für die eigentliche Theorieprüfung gibt es Regelungen, die das erfolgreiche Ablegen der Prüfung unterstützen sollen: Die Prüflinge stehen unter geringerem Zeitdruck, und die Fragen können von einem Zuständigen vorgelesen werden. Die praktische Fahrausbildung gestaltet sich hingegen ähnlich wie bei jedem anderen Fahrschüler: Je nach Klasse sind eine bestimmte Anzahl von Fahrstunden erforderlich, und wenn du bereit bist, kannst du die praktische Fahrprüfung ablegen. Also trau dich! Auch wenn eine Lernschwäche eine Herausforderung darstellen kann, sollte sie dich nicht davon abhalten, deinen Traum vom Führerschein und der damit verbundenen Freiheit zu verwirklichen! Informiere dich am besten direkt bei deiner zuständigen Führerscheinstelle über geeignete Fahrschulen in deiner Umgebung und die genauen Prüfungsregelungen.

Kann ich einen Führerschein trotz Gehörlosigkeit und Hörschädigung (Legasthenie) erwerben?

Bist du schwerhörig oder leidest an vollständigem Hörverlust? Die gute Nachricht ist, dass diese Beeinträchtigung grundsätzlich kein Hindernis für den Erwerb einer Fahrerlaubnis darstellt. Auf dieser Seite findest du alle relevanten Informationen zu diesem Thema. Viele Menschen mit Hörschädigungen leben oft im Irrglauben, dass der Führerschein für sie unerreichbar sei. Hier kann Entwarnung gegeben werden: Im Normalfall stellt der Führerscheinerwerb für Personen mit Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit kein Problem dar. Diese Sinnesdefizite gelten als gut kompensierbar, und Personen mit Hörschädigungen stellen im Straßenverkehr nicht zwangsläufig eine höhere Gefahr dar als Menschen ohne diese Behinderung. Für den Erhalt der notwendigen Bescheinigung über die Verkehrssicherheit ist in der Regel ein Gutachten vom Hals-Nasen-Ohrenarzt ausreichend. Dieses bestätigt einerseits die Hörschädigung oder Gehörlosigkeit und dokumentiert andererseits, ob diese mit einer Beeinträchtigung des Gleichgewichtssinns einhergeht. Zusätzlich wird entschieden, ob das Tragen eines Hörgeräts während der Fahrt erforderlich ist. Für die Führerscheinausbildung von Menschen mit Hörschädigung oder Gehörlosigkeit ist es ratsam, besonders im Hinblick auf die Theorieprüfung, eine Fahrschule zu wählen, die auf diesem Gebiet spezialisiert ist. Ungeeignete Lernmaterialien und Fahrlehrer ohne Fähigkeiten in Gebärdensprache können Hindernisse in der Theorieausbildung darstellen, die vermieden werden können. Daher ist es sinnvoll, nach Fahrschulen zu suchen, die spezielle Lernprogramme für schwerhörige oder gehörlose Führerscheinanwärter anbieten und den theoretischen Unterrichtsstoff auf barrierefreie Weise vermitteln.

Kann ich einen Führerschein bei geistiger Behinderung erwerben?

Ist es erlaubt, Kraftfahrzeuge mit einer geistigen Behinderung zu führen? Welche Aspekte sind bei der Führerscheinausbildung zu berücksichtigen? Kann man weiterhin ein Fahrzeug lenken, wenn die geistige Behinderung nach Erhalt der Fahrerlaubnis auftritt? Alle relevanten Informationen zum Führerschein bei geistiger Behinderung sind in diesem Artikel zusammengefasst. Auch Menschen mit einer Behinderung haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Führerscheinausbildung zu absolvieren. Bei körperlichen Beeinträchtigungen, wie beispielsweise einer Querschnittslähmung, werden üblicherweise Anpassungen am Fahrzeug vorgenommen, um die Mobilität zu gewährleisten. Wie sieht es jedoch bei Menschen aus, die unter einer geistigen Behinderung leiden?

 

Für das Führen eines Kraftfahrzeugs und eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr sind ständige Konzentration und Aufmerksamkeit unerlässlich. Dennoch bedeuten Defizite aufgrund einer geistigen Behinderung nicht zwangsläufig das Ende für den Führerscheinerwerb. Die Art der geistigen Behinderung und der Grad der Einschränkung sind entscheidend für die Erteilung einer Fahrerlaubnis. Es kann also keine pauschale Aussage über die Fahrerlaubnis getroffen werden; die Entscheidung erfolgt individuell. In den meisten Fällen ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich. Dabei wird insbesondere die kognitive Leistungsfähigkeit getestet, wobei die Wahrnehmungsfähigkeit, Orientierungsfähigkeit, Aufmerksamkeit, Konzentrationsfähigkeit, Belastbarkeit und Reaktionsfähigkeit im Fokus stehen. Zudem ist vor der ersten Fahrstunde eine Fahrprobe, beispielsweise beim TÜV, erforderlich, um die praktische Fahrtauglichkeit nachzuweisen.

 

Bei positiven Ergebnissen sowohl der MPU als auch der Fahrprobe wird eine Bescheinigung über die Verkehrssicherheit ausgestellt, und der Führerscheinausbildung steht nichts mehr im Wege. Menschen mit einer bestehenden geistigen Behinderung wird empfohlen, nach Fahrschulen zu suchen, die Erfahrung auf diesem Gebiet haben und spezielle Methoden verwenden, um das Lernen während der Ausbildung zu erleichtern. Solltest du bereits im Besitz eines Führerscheins sein und mit einer geistigen Behinderung konfrontiert werden, muss dies in jedem Fall bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gemeldet werden. Um weiterhin sicher am Straßenverkehr teilzunehmen, ist in den meisten Fällen ein anschließendes Gutachten erforderlich.

Kann ich einen Führerschein bei halbseitiger und spastischer Lähmung erwerben?

Leidest du unter halbseitiger oder spastischer Lähmung und möchtest dennoch nicht auf die mobile Freiheit durch einen Führerschein verzichten? Dieser Artikel gibt dir Einblicke in das, was du bei diesen Beeinträchtigungen in Bezug auf den Führerschein beachten musst.

 

Halbseitige Lähmung kann die Bewegungen der linken oder rechten Körperhälfte, entweder ganz (Hemiplegie) oder teilweise (Hemiparese), aufgrund von Gehirnschäden einschränken. Diese Formen der Lähmung sollten jedoch keinen Hinderungsgrund darstellen, einen Führerschein zu erwerben. Menschen, die aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung halbseitig gelähmt sind, können ebenfalls mobile Freiheiten erlangen. Für den Führerschein ist entscheidend, durch welche Ursache die Halbseitenlähmung entstanden ist. Bei einer Lähmung aufgrund einer Hirnschädigung (z.B. Schädel-Hirn-Trauma) ist in der Regel ein detailliertes neurologisches Gutachten erforderlich. Hingegen reicht bei einer halbseitigen Lähmung, die beispielsweise durch einen eingeklemmten Arm oder Bein entstanden ist, ein orthopädisches Gutachten aus. Für Fahranfänger bereitet die halbseitige Lähmung in der Regel weniger Probleme als für Menschen, die zuvor ohne Lähmung ein Fahrzeug geführt haben. Das Umlernen kann als herausfordernd empfunden werden, da es schwer ist, etablierte Gewohnheiten abzulegen. Daher ist es wichtig, eine Fahrschule zu wählen, die auf diesem Gebiet spezialisiert ist und nicht nur die reine Führerscheinausbildung, sondern auch relevante Tipps zum Umlernen anbieten kann.

 

Bei spastischer Lähmung, die durch Nervenschäden verursacht wird und zu erhöhter Muskelspannung, Krämpfen und Bewegungseinschränkungen führt (spastische Parese), müssen besondere Überlegungen für das Führen eines Fahrzeugs getroffen werden. Der Ausprägungsgrad der Spastik ist entscheidend, und es muss im Einzelfall entschieden werden, ob der Führerschein erworben werden kann. Es wird empfohlen, zunächst mit dem behandelnden Arzt zu sprechen. Er kann beurteilen, ob trotz der Spastik die Möglichkeit besteht, den Führerschein zu erwerben. Erst nach einer positiven Einschätzung des Arztes sollte der Gang zur zuständigen Führerscheinbehörde erfolgen. Die dortigen Informationen helfen bei der Klärung, welche Gutachten notwendig sind, um die Bescheinigung über die Verkehrssicherheit zu erhalten. Grundsätzlich darf keinem erwachsenen Bürger der Führerschein aufgrund einer körperlichen Einschränkung verweigert werden. Nur wenn die Behinderung so gravierend ist, dass eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht möglich ist, kann die Zulassung von der Führerscheinbehörde verweigert werden. Daher ist der erste Schritt auf dem Weg zum Führerschein der Besuch der zuständigen Führerscheinbehörde. Dort wird entschieden, ob medizinische, eignungsbezogene und möglicherweise medizinisch-psychologische Gutachten zur Bewertung der Fahrfähigkeit benötigt werden. Die Anmeldung bei der Führerscheinbehörde kann auch durch die Fahrschule erfolgen, bei der du deine Fahrausbildung absolvieren möchtest. Vor einer verbindlichen Anmeldung bei einer Fahrschule solltest du jedoch einen Antrag bei deinem Leistungsträger stellen. Informationen darüber, wer dein Leistungsträger sein könnte und welche Informationen ein Antrag enthalten muss, findest du im Abschnitt „Leistungsträger“.

Bei welchen Diagnosen kann ich einen behindertengerechten Führerschein erwerben?

Die Fahreignung kann, abhängig vom Schweregrad einer Behinderung oder chronischen Erkrankung, eingeschränkt oder in bestimmten Fällen sogar ausgeschlossen sein. Die individuelle Entscheidung über die Fahrerlaubnis erfolgt aufgrund der vielfältigen gesundheitlichen Ausprägungen. Personen, die bereits im Besitz eines Führerscheins sind und eine Körperbehinderung, Sinnesbehinderung oder kognitive Beeinträchtigung entwickeln, sind nicht gesetzlich verpflichtet, dies gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde (auch Straßenverkehrsbehörde oder Führerscheinstelle) zu melden. Dennoch schreibt die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) eine eigenverantwortliche Vorsorge vor, sowohl zum eigenen Schutz als auch zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer. Die Anlagen 4 und 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung regeln dabei die Voraussetzungen, unter denen bei spezifischen körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen eine Fahrerlaubnis erteilt werden kann. Die konkreten Beurteilungsgrundlagen für Behinderungen oder Erkrankungen sind in den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) festgelegt. 

 

Menschen mit körperlichen Bewegungseinschränkungen wie Querschnittlähmung, Halbseitenlähmung, Amputation oder Kleinwuchs können grundsätzlich ein Fahrzeug führen.

 

  • Diabetes Mellitus

Personen mit Diabetes haben normalerweise die Befähigung, ein Fahrzeug zu lenken. Jedoch kann bei einem schwerwiegenden Krankheitsverlauf mit häufigen Stoffwechselentgleisungen diese Fähigkeit beeinträchtigt sein. Für berufliche Fahrer:innen mit Diabetes gelten verschärfte Richtlinien

 

Zu niedriger Blutzuckerspiegel

 

Episoden von zu niedrigem Blutzuckerspiegel (Hypoglykämien) treten oft unerwartet auf und können zu Verhaltensauffälligkeiten, Bewusstseinsstörungen und dem Verlust der Kontrolle führen. Falls Personen mit Diabetes ihre Unterzuckerung nicht rechtzeitig bemerken, ist das Lenken eines Fahrzeugs untersagt.

 

Zu hoher Blutzuckerspiegel

 

Zustände von zu hohem Blutzuckerspiegel (Hyperglykämien) manifestieren sich durch Schwäche, Übelkeit oder Beeinträchtigungen des Bewusstseins. Im Gegensatz zur Unterzuckerung entwickeln sie sich eher schrittweise und werden in der Regel rechtzeitig erkannt.

 

  • Paraplegie
  • Tetraplegie
  • Querschnittslähmungen (Paraplegie und eingeschränkte Tetraplegie)
  • Halbseitige Lähmungen (Hemiplegie), wie z. B. nach einem Schlaganfall
  • Spina Bifida
  • Infantile Cerebralparese (ICP)
  • Multiple Sklerose (MS)

Da Multiple Sklerose eine Erkrankung des zentralen Nervensystems darstellt, manifestieren sich eine Vielzahl von unterschiedlichen Symptomen und Krankheitsverläufen. Häufige Anzeichen sind motorische Störungen, Erschöpfungszustände (Fatigue), Konzentrations- oder Sehstörungen, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen können. Zur Feststellung der Fahreignung sind üblicherweise medizinische und technische Gutachten sowie Fahrproben in umgerüsteten Fahrzeugen erforderlich.

 

  • Schädel- Hirn- Trauma (SHT)
  • Schlaganfall

Ein Schlaganfall ist eine neurologische Erkrankung mit vielfältigen möglichen Auswirkungen auf die Mobilität. Dazu zählen Halbseitenlähmung (Hemiparese), Gefühlsstörungen in den Gliedmaßen, Gleichgewichtsstörungen, Spastik, Epilepsie, Gesichtsfeldausfälle, Augenbewegungsstörungen, Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen sowie damit verbundene Sprach- und Sprechstörungen (Aphasie). Eine Aphasie kann die Kommunikation bei Verkehrskontrollen beeinträchtigen oder zu falschen Interpretationen von Verkehrsregeln führen.

Nach einem Schlaganfall ist in der Regel das Führen von Fahrzeugen der Gruppe 2 nicht gestattet. Bei Berufskraftfahrern spielen dabei insbesondere die individuellen Auswirkungen eine entscheidende Rolle.

 

  • Epilepsie
  • Nierenerkrankung

Personen, die auf Dialyse angewiesen sind und keine stark beeinträchtigenden Begleiterkrankungen oder Komplikationen aufweisen, können in der Regel ein Fahrzeug führen. Dennoch unterliegen Nierenerkrankte einer kontinuierlichen ärztlichen Überwachung und müssen sich jährlichen Neubegutachtungen unterziehen.

 

Einige Menschen empfinden sich nach einer Dialysebehandlung möglicherweise als nicht fahrfähig. Daher sollten sie stets ihre eigene Fahrtüchtigkeit einschätzen und im Zweifelsfall Rücksprache mit ihren behandelnden Ärzten halten. Bei schwerwiegender Niereninsuffizienz ist das Führen eines Fahrzeugs grundsätzlich nicht gestattet.

 

Die Zulassung zum Autofahren bei Epilepsie wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Entscheidend sind die Art und die Häufigkeit der Anfälle. Das Lenken von Kraftfahrzeugen ist nicht gestattet, solange das Risiko von Anfällen, Bewusstseinsstörungen oder motorischen Beeinträchtigungen (auch unter medikamentöser Behandlung) besteht und eine potenzielle Gefahr für sich selbst oder andere besteht. Es gibt Ausnahmen für Personen, die eine längere Zeit ohne Anfälle nachweisen können.

 

Nach der Erlangung der Fahrerlaubnis sind zunächst jährliche Überprüfungen durch Fachärztinnen und Fachärzte für Neurologie für beide Führerscheingruppen 1 und 2 erforderlich. Die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung sowie die Berufseignungsempfehlungen des Ausschusses Arbeitsmedizin der DGUV dienen lediglich als allgemeine Richtlinien. In speziellen Fällen kann hiervon abgewichen werden.

 

  • Friedreich’sche Ataxie
  • Dysmelie (auf einem VW Bus)
  • Kleinwuchs (wahlweise auf Automatik und Schaltwagen)
  • Gehörlos (Richtungsangaben über eine Kamera auf TFT)

Die Fahrtauglichkeit wird nicht durch das Hörvermögen beeinträchtigt. Einige Fahrschulen bieten zudem theoretischen Unterricht in Gebärdensprache an, um auch gehörlosen Fahrschülerinnen und -schülern den Erwerb des Führerscheins zu ermöglichen.

 

Fahrerlaubnis-Gruppe 1:

 

Für schwerhörige und gehörlose (ertaubte) Personen besteht die Möglichkeit, Motorräder, Personenkraftwagen und landwirtschaftliche Fahrzeuge ohne besondere Auflagen zu führen.

 

Fahrerlaubnis-Gruppe 2:

 

Hochgradig Schwerhörige (Hörverlust von 60 Prozent und mehr) und gehörlose Menschen unterliegen bestimmten Beschränkungen für Fahrzeuge der Gruppe 2, wie Lkw oder Omnibusse. Voraussetzungen sind eine fachärztliche Eignungsuntersuchung, regelmäßige ärztliche Kontrollen und eine dreijährige Fahrpraxis mit einem Pkw.

 

Hochgradig hörgeminderte Personen sollten, sofern möglich, geeignete medizinisch-technische Hörhilfen verwenden. Falls neben der Hörbehinderung weitere ernsthafte Einschränkungen wie Seh- oder Gleichgewichtsstörungen vorliegen, können strengere Fahrbedingungen gelten. Diese werden nach individuellen Beurteilungskriterien festgelegt. Für die Haftung von Unfällen ist eine fachärztliche Begutachtung von Gleichgewichtsstörungen erforderlich, auch wenn diese erfolgreich ausgeglichen werden können.

 

  • Glasknochen (Osteogenesis imperfecta)
  • Muskeldystrophie
  • Muskelatrophie
  • Amputationen/ Gebrauchsunfähigkeit
  • Poliomyelitis
  • Gelenkversteifung
  • Bechterew (Spondylitis ankylosans)
  • Leichte geistige Behinderungen – Intelligenzstörungen
  • Sehbehinderung
  • Parkinson
Wie unterscheidet sich ein behindertengerechtes Fahrschulauto von einem normalen Fahrschulauto?

Ein behindertengerechtes Fahrschulauto unterscheidet sich von einem normalen Fahrschulauto durch spezielle Anpassungen, die es Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen ermöglichen, Fahrstunden zu nehmen und den Führerschein zu erwerben. Hier sind einige mögliche Anpassungen:

 

Fahrzeugumbauten: Behindertengerechte Fahrschulautos können mit Umbauten ausgestattet sein, die es Personen mit körperlichen Einschränkungen ermöglichen, das Auto zu bedienen. Dazu gehören beispielsweise Handbediengeräte, Fußpedalumbauten, oder Kugelgriffe, um das Lenken zu erleichtern.

 

Zusätzliche Steuerungen: Für Fahrer mit eingeschränkter Mobilität können zusätzliche Steuerungen integriert werden, um den Fahrprozess anzupassen. Dies kann beispielsweise eine Handsteuerung für Gas und Bremse sein.

 

Verstellbare Sitze und Rollstuhlzugang: Um Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen den Zugang zum Fahrzeug zu erleichtern, können behindertengerechte Fahrschulautos mit verstellbaren Sitzen, Hebebühnen oder Rampe für Rollstühle ausgestattet sein.

 

Sensor- und Assistenzsysteme: Ein behindertengerechtes Fahrschulauto kann mit speziellen Sensor- und Assistenzsystemen ausgerüstet sein, um Fahrern mit unterschiedlichen Bedürfnissen mehr Unterstützung zu bieten. Dies kann beispielsweise ein Notbremssystem oder Einparkhilfen für Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit sein.

 

Lehreinrichtungen: Fahrschulautos für Menschen mit Lernbehinderungen können mit speziellen Lehrmitteln und Hilfsmitteln ausgestattet sein, um den Lernprozess zu erleichtern. Dies können visuelle, auditive oder taktile Hilfen sein.

 

Diese Anpassungen variieren je nach Art der Behinderung und den individuellen Bedürfnissen des Fahrschülers. Es ist wichtig zu beachten, dass behindertengerechte Fahrschulautos oft von spezialisierten Fahrschulen oder Fahrausbildern bereitgestellt werden, die Erfahrung in der Schulung von Fahrern mit besonderen Bedürfnissen haben.

 

Beispiele:

 

Volkswagen Passat Variant

 

  • Handgeräte und Gasring
  • Linksgas
  • Verladehilfen

Mercedes-Benz Sprinter

 

  • Kassettenlift
  • Space Drive System
  • Sprachsteuerung PARAVAN Voice Control
  • Bediensystem PARAVAN Touch

Peugeot Traveller

 

  • Kassettenlift
  • Space Drive System
  • Gasring und Handgerät
  • Sprachsteuerung PARAVAN Voice Control
  • Bediensystem PARAVAN Touch
Was kostet ein behindertengerechter Führerschein, respektive was kostet eine behindertengerechte Fahrausbildung?

Die Frage nach den Kosten einer behindertengerechten Fahrausbildung lässt sich nicht allgemeingültig beantworten. Der finanzielle Aufwand ist stark abhängig von den individuellen Fähigkeiten des Fahrschülers oder der Fahrschülerin. Generell gilt, dass höhere Kosten entstehen, wenn mehr Fahrstunden benötigt werden. Es ist jedoch festzuhalten, dass eine behindertengerechte Fahrausbildung oft nicht wesentlich teurer ist als die Ausbildung für Menschen ohne Handicap. In einigen Fällen gibt es sogar Fördermöglichkeiten von verschiedenen Organisationen oder Krankenkassen. Die Kosten Führerschein mit Behinderung: Durchschnittlich liegen die Kosten bei 1.500 bis 2.300 EUR netto. Eine behindertengerechte Fahrerlaubnis kostet jedoch oft nicht viel mehr als ein Führerschein für Menschen ohne Handicap.

 

Die Kosten für eine behindertengerechte Fahrausbildung setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

 

  • Ärztliches Gutachten
  • Technisches Gutachten
  • Theoretische und praktische Fahrstunden
  • Prüfungsgebühren für Theorie und Praxis
  • Gegebenenfalls Kosten für den Fahrzeugumbau im eigenen Auto
Finanzielle Unterstützung für den Führerschein mit Behinderung: Zuständige Kostenträger und Zuschüsse?

Die Frage nach dem Zuständigen für den Zuschuss zum Führerschein mit Behinderung wirft Licht auf die vielfältigen Finanzierungsmöglichkeiten, die je nach Beschäftigungsstatus variieren. Die Kraftfahrzeughilfe für Sozialversicherte wird durch den zuständigen Rehabilitations-Träger finanziert, zu dem die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung oder die Agentur für Arbeit zählen. Diese Unterstützung ist entscheidend für die berufliche Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen, da sie darauf abzielt, ihre Teilnahme am Arbeitsleben zu erleichtern. Für Selbstständige und Beamte hingegen erfolgt die finanzielle Unterstützung über das Integrationsamt.

 

Die Höhe des Zuschusses zum Führerschein mit Behinderung orientiert sich am Nettoeinkommen des Antragstellers. Bei einer zwingend notwendigen Fahrerlaubnis können finanzielle Mittel beantragt werden, deren Umfang vom Einkommen abhängt. Die Staffelung der Unterstützung sieht wie folgt aus:

 

  • Personen mit einem Einkommen bis zu 1.320 Euro erhalten eine vollständige Kostenübernahme für den Führerschein.
  • Bei einem Einkommen bis zu 1.810 Euro werden zwei Drittel der Kosten erstattet.
  • Ein Einkommen bis zu 2.470 Euro führt zu einer Kostenübernahme von einem Drittel.

Es besteht die Möglichkeit, dass Personen mit speziellen Anforderungen aufgrund ihrer Behinderung, wie zusätzliche Untersuchungen oder Eintragungen im Führerschein, die dafür anfallenden Kosten in vollem Umfang erstattet bekommen.

Welche Vergünstigungen für Menschen mit Behinderungen im Straßenverkehr gibt es?

Personen mit Behinderungen profitieren beim Halten und Parken sowie beim Führen von Kraftfahrzeugen von unterschiedlichen Besonderheiten und Vergünstigungen.

 

  • Parken im In- und Ausland
  • Ermäßigungen bei Steuern für Menschen mit Behinderung
  • Vorteile bei der ADAC-Mitgliedschaft

Vergünstigungen beim Kauf eines Neuwagens

 

Wir haben bei den Fahrzeugherstellern recherchiert und festgestellt, dass viele von ihnen Sondernachlässe auf Basis der „Unverbindlichen Preisempfehlung“ („Listenpreis“) für Menschen mit Behinderung beim Neuwagenkauf anbieten. Dieser Rabatt wird in der Regel über den Händler gewährt, der seinerseits eine Rückvergütung vom Hersteller erhält.

 

Bitte beachten Sie: Der Händler hat in diesem Fall das letzte Wort, und Sie müssen mit ihm verhandeln, da die Rabattgewährung letztendlich in seinem Ermessen liegt. Die Details und Voraussetzungen für den Rabatt klären Sie am besten direkt mit dem Verkäufer. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf einen Rabatt.

Erfahren Sie hier, welche Hersteller beim Kauf eines Neufahrzeugs Vergünstigungen für Menschen mit Behinderung gewähren:

Worauf sollte man beim Fahrzeugrabatt achten?

 

Der gewährte Rabatt gilt in der Regel nur für den Kauf eines Neufahrzeugs und ist nicht anwendbar auf Tageszulassungen oder Vorführwagen. Das mit dem Rabatt erworbene Fahrzeug muss üblicherweise für mindestens sechs Monate auf den Namen der behinderten Person oder der amtlich bestellten Begleitperson zugelassen sein. Einige Autohersteller erweitern den Nutzerkreis, beispielsweise auf den Ehepartner oder Elternteil. Im Falle einer Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens ist eine individuelle Verhandlung mit dem Händler ratsam. Zudem lässt sich der Rabatt in den meisten Fällen nicht mit anderen Aktionen, wie Sondermodellen oder Finanzierungs-/Leasingkonditionen, kombinieren. Interessenten an Elektro- und Hybridfahrzeugen sollten sich erkundigen, ob neben dem Umweltbonus auch ein zusätzlicher Behindertenrabatt gewährt wird. Die Höhe der Rabatte variiert je nach Hersteller und Händler. Eine aktuelle Übersicht der Rabatte bietet der Bund behinderter Auto-Besitzer e. V. (BbAB).

 

Alfa Romeo:

 

Die gewährten Rabatte bei Alfa Romeo sind abhängig vom Fahrzeugmodell und vom Quartal, wobei sie zwischen 2 und 8 Prozent variieren können. Im Gegensatz zu früheren jährlichen Festlegungen ändern sich die Konditionen nun quartalsweise. Alfa Romeo empfiehlt für Neufahrzeuge, je nach Modell, einen Nachlass zwischen 2 und 8 Prozent. Entscheidungen und Abwicklungen liegen in der Verantwortung des Alfa Romeo-Händlers, der bei der Gestaltung des Angebots freie Hand hat. Für Autonomie-Voraussetzungen ist ein Behindertenausweis mit einem GdB von mindestens 50 erforderlich.

 

Audi:

 

Audi bietet Menschen mit Behinderung Sonderkonditionen, die individuell vom jeweiligen Audi-Partner festgelegt werden. Die Höhe der Rabatte für den Kauf eines Audi Neufahrzeugs kann direkt beim Händler erfragt werden. Die Vorlage eines gültigen Schwerbehindertenausweises ab GdB 50 ist erforderlich. Werksseitige Fahrhilfen werden für bestimmte Modellgruppen angeboten. Diese umfassen Audi A3, Audi A4, Audi A5, Audi A6, Audi Q2, Audi Q3, Audi Q5 und den vollelektrischen Audi Q4 e-tron.

 

BMW/Mini:

 

Sonderkonditionen für Menschen mit Behinderung bei BMW und Mini können direkt über die entsprechenden Handelsorganisationen erfragt werden. Die Konditionen werden vom jeweiligen Händler individuell festgelegt, und die Vorlage eines gültigen Schwerbehindertenausweises ab GdB 50 ist erforderlich. Es werden keine werkseitigen Fahrhilfen angeboten, jedoch arbeitet BMW eng mit ausgewählten Umrüstanbietern zusammen.

 

Citroën:

 

Citroën bietet modellabhängige und zeitlich begrenzte Sonderkonditionen für Menschen mit Behinderung. Finanzielle Unterstützung durch die Herstellerbank für Finanzierung und Leasing ist ebenfalls möglich. Voraussetzung ist ein Nachweis mit einem GdB von mindestens 50. Werkseitige Fahrhilfen sind nicht verfügbar, aber Citroën kooperiert mit ausgewählten Umrüstanbietern, insbesondere im Bereich Elektromobilität.

 

Dacia:

 

Aufgrund der geringen Einkaufspreise gewährt Dacia keine Rabatte für Menschen mit Behinderung bei Kauf von Neufahrzeugen.

 

Fiat:

 

Fiat bietet Rabatte zwischen 6 und 11 Prozent, die quartalsweise und modellabhängig variieren. Die endgültige Entscheidung liegt beim Fiat-Händler, der frei in der Angebotsgestaltung ist. Autonomie-Voraussetzung ist ein Behindertenausweis mit einem GdB von mindestens 50.

 

Ford:

 

Ford gewährt keine Rabatte für Menschen mit Behinderung.

 

Honda:

 

Rabatte bei Honda sind individuell verhandelbar, und die Entscheidung darüber liegt im Ermessen der einzelnen Honda-Vertragshändler. Voraussetzung ist ein GdB von mindestens 50, unabhängig von weiteren Merkmalen.

 

Hyundai:

 

Die Rabatte bei Hyundai sind quartals-, modell- und ausstattungsabhängig, wobei sie sich ständig ändern können. Die Voraussetzung ist ein GdB von mindestens 50. Interessenten können sich an ihren Hyundai-Händler vor Ort wenden, um weitere Details zu erfahren.

 

Jaguar Land Rover:

 

Der gewährte Rabatt bei Jaguar Land Rover variiert je nach Modell und Ausstattung. Die Voraussetzung ist ein GdB von mindestens 50, und die Erstzulassung muss auf den Inhaber des Schwerbehindertenausweises oder einen Verwandten ersten Grades erfolgen, mit einer Mindesthaltedauer von zwölf Monaten.

 

Jeep:

 

Jeep empfiehlt Rabatte zwischen 5 und 7 Prozent je nach Modell und quartalsabhängig. Die endgültige Entscheidung und Abwicklung liegen beim Jeep-Händler. Voraussetzung für Autonomie ist ein Behindertenausweis mit einem GdB von mindestens 50.

 

Kia:

 

Kia empfiehlt Rabatte bis zu 17,5 Prozent je nach Modell für Neufahrzeuge. Die Entscheidung liegt beim Kia-Händler, der die Rabatte frei gestalten kann. Bei speziellen Fragen zu Umbauten und rechtlichen Themen arbeitet Kia mit der MSGmobil-sein GmbH in Berlin zusammen. Die optionale Kia-Service-Flatrate kann beim Händler angefragt werden.

 

Lada:

 

Die Lieferung von Lada-Neufahrzeugen wurde eingestellt, und es gibt keinen Importeur in Deutschland, daher werden keine Rabatte gewährt.

 

Mazda:

 

Die Rabatte bei Mazda sind modell- und quartalsabhängig und ändern sich stetig. Zusätzliche Förderungen werden vom Händler individuell in das Angebot für Menschen mit Behinderung eingerechnet.

 

Mercedes-Benz:

 

Für Mercedes-Benz-Pkw beträgt der Rabatt 5 Prozent, ausgenommen sind bestimmte Modelle wie Mercedes-AMG, Mercedes-EQ, G-Klasse, Mercedes-Maybach S-Klasse und Mercedes-Maybach GLS 600. Bei Mercedes-Benz-Vans gibt es 3 Prozent Rabatt auf EQV und eVito Tourer, während für andere Nutzfahrzeuge unterschiedliche Rabatte gelten. Voraussetzungen sind ein Schwerbehindertenausweis mit einem GdB ab 50, eine Mindesthaltedauer von sechs Monaten und die Zulassung auf die Person mit Behinderung.

 

MG Motor Deutschland:

 

MG Motor Deutschland gewährt keine Rabatte für Menschen mit Behinderung.

 

Mitsubishi:

 

Mitsubishi bietet bis zu 16 Prozent Rabatt auf den Eclipse Cross Plug-in Hybrid. Voraussetzungen sind die Vorlage des Behindertenausweises mit einem GdB von mindestens 50. Die Regelung ist bis auf Widerruf gültig und wird bei der Einführung neuer Fahrzeugmodelle im Frühjahr 2023 aktualisiert.

 

Nissan:

 

Nissan gewährt Rabatte zwischen 15 und 29 Prozent je nach Modell für Mitglieder des Verbands MSG Mobilsein oder BbAB Bund behinderter Auto-Besitzer e.V. Die finale Entscheidung über den Rabatt liegt beim Nissan-Händler, und ein Abrufschein des Verbands muss vorgelegt werden. Die Zulassung muss auf die behinderte Person oder den Ehepartner erfolgen.

 

Opel:

 

Opel bietet modell- und quartalsabhängige Rabatte für Menschen mit einem GdB von mindestens 50. Zusätzlich werden für viele Modelle werkseitige Fahrhilfen wie Handbedienungen, Lenkhilfen und Pedalabdeckungen angeboten.

 

Peugeot:

 

Peugeot gewährt direkt keine speziellen Nachlässe für Menschen mit Behinderung, aber über diverse Verbände können Sonderkonditionen für alle Modelle verfügbar sein.

 

Renault:

 

Renault bietet Preisnachlässe abhängig vom jeweiligen Modell. Mitglieder des Bundes behinderter Auto-Besitzer e.V. (BbAB) können einen Rabatt beim Kauf eines Neufahrzeugs erhalten. Jeder Renault-Vertragspartner kann individuelle Rabatte gewähren.

 

Seat:

 

Seat bietet Sondernachlässe für den Kauf von Cupra Born und anderen Cupra-Modellen, abhängig vom Grad der Behinderung. Voraussetzungen sind ein gültiger Behindertenausweis mit einem GdB von mindestens 50, alternativ ein schriftlicher Nachweis einer Contergan-Schädigung. Die Zulassung muss auf die berechtigte Person erfolgen.

 

Škoda:

 

Škoda gewährt einen Preisnachlass von 15 Prozent für Menschen mit Behinderung, jedoch keinen Sonderrabatt auf geförderte E-Autos. Voraussetzungen sind ein gültiger Schwerbeschädigtenausweis mit einem GdB von mindestens 50.

 

Subaru:

 

Subaru gewährt einen Rabatt in Höhe von 15 Prozent auf alle Neufahrzeuge, mit Ausnahme des Elektrofahrzeugs Subaru Solterra. Voraussetzungen sind ein Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von mindestens 50, eine gültige Fahrerlaubnis, eine Mindesthaltedauer von sechs Monaten und 3000 Kilometern, sowie die Zulassung auf den Inhaber des Schwerbehindertenausweises.

 

Suzuki:

 

Suzuki gewährt je nach Modell Rabatte zwischen 14 und 18 Prozent für Menschen mit Behinderung. Diese Empfehlungen sind nicht bindend, und jeder Suzuki-Händler entscheidet eigenständig über die Rabattgewährung.

 

Toyota:

 

Toyota gewährt modellabhängige Rabatte für Menschen mit Behinderung, die zwischen 500 und 1000 Euro liegen. Voraussetzungen sind ein Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von mindestens 50, eine Mindesthaltedauer von sechs Monaten und 3000 Kilometern, sowie die Zulassung auf die Person mit Behinderung.

 

Volvo:

 

Volvo gewährt einen Einmalrabatt von 1000 Euro pro Fahrzeug für Menschen mit Behinderung, mit Ausnahme von reinen Elektrofahrzeugen. Voraussetzungen sind eine Behinderung mit mindestens GdB 50, der Kaufvertrag und die Zulassung müssen auf die behinderte Person oder auf Familienangehörige ersten Grades laufen.

 

VW (Volkswagen Pkw):

 

VW gewährt bis zu 15 Prozent Rabatt auf fabrikneue Fahrzeuge, wobei Verbrenner und Hybrid-Fahrzeuge 15 Prozent und ID-Modelle 4 Prozent erhalten. Voraussetzungen sind ein Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von mindestens 50, eine Conterganschädigung oder eine im Führerschein eingetragene erforderliche Fahrhilfe.

 

VW (Volkswagen-Nutzfahrzeuge):

 

Auch Volkswagen-Nutzfahrzeuge gewähren Preisnachlässe zwischen 4 und 24 Prozent für fabrikneue Fahrzeuge, abhängig vom Modell. Voraussetzungen sind ebenfalls ein Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von mindestens 50, eine Mindesthaltedauer von sechs Monaten und 3000 Kilometern, sowie die Zulassung auf die Person mit Behinderung.

 

Parkmöglichkeiten für Schwerbehinderte

 

Um Menschen mit Behinderungen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern und ihre Mobilität zu fördern, hat der Gesetzgeber einige Erleichterungen vorgesehen. Personen mit einem blauen EU-Parkausweis dürfen auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parken. Diese Regelung gilt für folgende Personengruppen:

 

  • Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkmal „aG“ im Schwerbehindertenausweis)
  • Blinde (Merkmal „Bl“ im Schwerbehindertenausweis)
  • Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie
  • Personen (z.B. Kinder), die selbst keinen Führerschein besitzen, bei denen jedoch das Merkmal „aG“ oder „Bl“ im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist

Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis) sowie Blinde („Bl“) haben die Möglichkeit, im ruhenden Straßenverkehr Vergünstigungen durch Ausnahmegenehmigungen gemäß § 46 StVO zu erhalten. Der Antrag auf eine solche Ausnahmegenehmigung ist bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen. Die Ausnahmegenehmigung wird in der Regel gebührenfrei für einen Zeitraum von zwei Jahren erteilt und kann jederzeit widerrufen werden.

 

Selbst Personen, die keinen Führerschein besitzen, aber auf die Nutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen sind und sich nur mit fremder Hilfe fortbewegen können, erhalten eine Ausnahmegenehmigung. Diese Genehmigung erstreckt sich ausschließlich auf Personenkraftwagen und Krafträder.

 

Der von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde ausgestellte blaue EU-Parkausweis muss gut sichtbar am Kraftfahrzeug angebracht werden, vorzugsweise hinter der Windschutzscheibe. Der Ausweis ist mit einem Lichtbild und der eigenhändigen Unterschrift des Berechtigten zu versehen. Gültig ist der EU-Parkausweis auch in anderen europäischen Ländern, wo er für dort bestehende Parkerleichterungen genutzt werden kann.

 

Personen mit einer Ausnahmegenehmigung für Schwerbehinderte dürfen unter anderem:

 

  • auf den mit dem Zusatzschild „Rollstuhlfahrersymbol“ besonders gekennzeichneten Parkplätzen (Behindertenparkplätze) parken,
  • bis zu drei Stunden an Stellen parken, an denen ein eingeschränktes Halteverbot gilt; die Ankunftszeit ist durch eine Parkscheibe anzuzeigen,
  • die zugelassene Parkdauer im Bereich eines Zonenhaltverbots überschreiten,
  • über die zugelassene Zeit hinaus an Stellen parken, die durch „Parkplatz“ oder „Parken auf Gehwegen“ gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
  • längeres Parken auf bestimmten Halteverbotsstrecken; die Ankunftszeit ist durch eine Parkscheibe anzuzeigen,
  • in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, auch während der Ladezeit parken,
  • auf Anwohnerparkplätzen für drei Stunden parken,
  • an Parkscheinautomaten und Parkuhren ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung parken,
  • bis zu drei Stunden in Bereichen parken, in denen das absolute Halteverbot mit dem Zusatzschild „Be- und Entladen, Ein- und Aussteigen frei“ angeordnet ist; die Ankunftszeit ist durch eine Parkscheibe anzuzeigen,
  • außerhalb markierter Parkstände in ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen parken, wenn keine andere Parkmöglichkeit in zumutbarer Entfernung besteht; dabei darf der übrige Verkehr nicht unverhältnismäßig behindert werden.

Parkplatzreservierung

 

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde kann Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis) und Blinde („Bl“) unter bestimmten Bedingungen ein Sonderrecht zum Parken gewähren (gemäß § 45 StVO). Berechtigte Personen haben die Möglichkeit, in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung und/oder Arbeitsstätte einen speziell gekennzeichneten, personenbezogenen Parkplatz im öffentlichen Verkehrsraum zu erhalten. Dieses Parksonderrecht wird in der Regel nur dann gewährt, wenn sich ein Kraftfahrzeug im Haushalt des Berechtigten befindet und kein ausreichender Parkraum in zumutbarer Entfernung verfügbar ist, was auch Garagen, Mieterparkplätze usw. einschließt. Wenn es um Mieter- oder Privatparkplätze geht, müssen personenbezogene Stellplätze bei der entsprechenden Verwaltung, wie beispielsweise einer Wohnungsbaugesellschaft, beantragt werden. Die Vergabe erfolgt dann gemäß den jeweiligen Richtlinien dieser Verwaltung.

 

Ermäßigungen bei der Kfz-Steuer

 

Die Kfz-Steuerregelungen sehen entweder eine vollständige Befreiung oder eine 50-prozentige Ermäßigung vor:

 

Vollständige Befreiung von der Kfz-Steuer erhalten schwerbehinderte Menschen, die einen Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck besitzen und die Merkzeichen „H“ (hilflos), „Bl“ (blind) oder „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) aufweisen. Eine Kfz-Steuerermäßigung von 50 Prozent steht Personen zu, die durch einen Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck und dem Merkzeichen „G“ (gehbehindert) nachweisen können, dass ihre Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist. Gleiches gilt auch für Menschen mit dem Merkzeichen „GL“ (gehörlos).

 

Kfz-Steuerbefreiung um 100 Prozent:

 

  • H = Hilflosigkeit bei den Verrichtungen des täglichen Lebens
  • Bl = Blindheit oder hochgradige Sehbehinderung
  • aG = außergewöhnliche Gehbehinderung
  • Kriegsgeschädigte unter bestimmten Voraussetzungen

Kfz-Steuerermäßigung um 50 Prozent:

 

  • G = Gehbehinderung
  • Gl = Gehörlosigkeit
Gibt es eine Befreiung von der Gurtanlegepflicht und / oder der Pflicht zum Tragen eines Schutzhelmes?

Sofern aus gesundheitlichen Gründen das Anlegen der Sicherheitsgurte nicht möglich ist oder die Körpergröße weniger als 1,50 m beträgt, besteht die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung von der Gurtanlegepflicht durch die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde zu erhalten. Ebenso kann eine Person von der Verpflichtung zum Tragen eines Helmes befreit werden, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist. Um eine solche Ausnahmegenehmigung zu erhalten, ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, in der ausdrücklich bestätigt wird, dass der Antragsteller aufgrund des ärztlichen Befundes von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht befreit werden muss. Die Diagnose selbst muss in der Bescheinigung nicht genannt werden, jedoch sollte ein Hinweis auf eine etwaige zeitliche Begrenzung („befristet“/“unbefristet“) enthalten sein.

Neue Urteile zum behindertengerechtes Autofahren:

Im März 2023 erleichterte das Bundessozialgericht in seinem Urteil (Aktenzeichen: B 9 SB 1/22 R, B 9 SB 8/21 R) den Zugang zu Behindertenparkplätzen für gehbehinderte Menschen. Demnach ist für die Zuerkennung des Merkzeichens „aG“ und die Nutzung von Behindertenparkplätzen die Gehfähigkeit im öffentlichen Verkehrsraum entscheidend. Wenn sich eine schwerbehinderte Person dauerhaft nur mit fremder Hilfe oder unter erheblicher Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeugs bewegen kann, wird das Merkzeichen „aG“ zuerkannt, vorausgesetzt, dass auch die übrigen erforderlichen Bedingungen erfüllt sind. Die Inhaber des Merkzeichens „aG“ im Schwerbehindertenausweis erhalten den blauen EU-Parkausweis:

 

Erstattung der Kosten für eine Eignungsuntersuchung zum Führen eines Kraftfahrzeugs (Kfz) – einstweiliger Rechtsschutz

 

Gericht: LSG München

Aktenzeichen: L 8 SO 343/22 B ER

Urteil vom: 25.01.2023

Grundlage: SGG § 86b Abs. 2 S. 2 | SGB X § 49 | SGB IX § 102 Abs. 1 Nr. 4 | SGB IX § 113 Abs. 2 Nr. 7, Abs. 3 | SGB IX § 83 Abs. 3 | KfzHV § 8 Abs. 2

 

Fahrerlaubnisentziehung wegen Epilepsie

 

Gericht: OVG Bremen 1. Senat

Aktenzeichen: 1 B 120/21

Urteil vom: 08.04.2021

Grundlage: FeV § 46 | StVG § 3

 

Leitsatz:

 

Im Falle einer Epilepsie liegt die Fahreignung für Fahrzeuge der Gruppe 2 ausnahmsweise nur dann vor, wenn eine Anfallsfreiheit von 5 Jahre besteht und keine Antiepileptika mehr eingenommen werden müssen.

 

Zu den Anforderungen an die Tagessehschärfe für die Fahrerlaubnisklassen C und C1

 

Gericht: VG Koblenz 4. Kammer

Aktenzeichen: 4 K 1332/19.KO

Urteil vom: 30.04.2020

Grundlage:

FeV 2010 § 12 Abs. 1 |

FeV 2010 § 74 Abs. 1 , Anl. 6 |

FeV 2010 § 12 , Anl. 6 |

FeV 2010 § 48 Abs. 5 Nr. 1.3 |

StVG § 2 Abs. 2 |

StVG § 2 Abs. 4 |

StVRZustV RP § 1 , Anl. 6 |

FeV 2010 § 48 Abs. 4 , Anl. 6 |

FeV 2010 § 48 Abs. 5 Nr. 2.2.1

 

Leitsätze:

 

  1. Die Ausnahmeregelung in Nr. 2.2.1 des Satzes 5 der Anlage 6 zu den §§ 12, 48 Abs. 4 und 5 FeV (juris: FeV 2010) ist auf Fälle der erstmaligen Erteilung einer Fahrerlaubnis in den Fahrerlaubnisklassen der Gruppe 2 (C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E) nicht anwendbar.
  2. Praktische Fahrstunden zum Erwerb einer Fahrerlaubnis für eine Fahrerlaubnisklasse der Gruppe 2 sind nicht geeignet Fahrerfahrung und Fahrzeugnutzung in diesen Fahrerlaubnisklassen nachzuweisen.
  3. Sozialhilfe – Eingliederungshilfe – Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft – Hilfen zur Beschaffung und Unterhaltung eines Kraftfahrzeuges sowie zur Erlangung der Fahrerlaubnis – Angewiesensein auf die Benutzung des Kraftfahrzeuges – Verweisung auf zumutbare Alternativen

Gericht: LSG Baden-Württemberg 2. Senat

 

Aktenzeichen: L 2 SO 4058/13

Urteil vom: 10.12.2014

 

Leitsätze:

 

Kein Anspruch gegen den Sozialhilfeträger auf Hilfe zur Beschaffung eines Kfz sofern anstelle der Benutzung eines (eigenen) Kfz andere Möglichkeiten in ausreichendem Umfang, hier insbesondere für Arztbesuche, Einkäufe, Gottesdienstbesuche und Mitarbeit in einem Musikverein, zur Verfügung stehen.

 

Kosten für eine behinderungsbedingt angeordnete Untersuchung der Eignung zum Führen eines Kfz können im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder zur Sozialen Teilhabe zu übernehmen sein. Voraussetzung ist dabei auch eine vorherige Antragstellung.

 

Kompensation des Hörverlusts bei Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

 

Gericht: OVG Berlin-Brandenburg 1. Senat

Aktenzeichen: 1 B 9.07

Urteil vom: 26.03.2009

Grundlage: StVG § 2 Abs. 3 | FeV § 11 Abs. 1 u. 9 | FeV § 48 Abs. 4 Nr. 3 | FeV Anl. 4 Nr. 2.1

 

Leitsatz:

 

  1. Unter Berücksichtigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts ist eine ausreichend zuverlässige Kompensation eines Hörverlusts von 60 oder mehr v.H. bei der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung durch moderne Hörgeräte im Einzelfall möglich.
  2. Der allgemeine Ausschluss einer Kompensation des Hörverlusts durch Hörgeräte, wie ihn die Begutachtungs-Leitlinien für die Kraftfahrereignung für die Hörprüfung vorsehen, ist rechtswidrig.
Gibt es weitere Studien oder Infomaterial anderer Anbieter zu dem Thema sowie kritische Meinungen?

In diesem Ratgeber des ADACs finden Menschen mit Behinderung alle Informationen auf einem Blick in 43 Seiten als PDF

 

Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) hat einen speziellen Arbeitskreis „handicap“ eingerichtet, in dem Spezialisten alle Fragen der Aus- und Weiterbildung sowie des Trainings und der Kompensation von Eignungseinschränkungen behandeln.

 

Adressen:

 

Baden-Württemberg

0711/8398750 

[email protected]

 

Bayern     

089/74914921           

[email protected]

 

Berlin                              

030/7549180             

[email protected]

 

Brandenburg    

0331/705089             

[email protected]

 

Bremen                          

0421/4992031     

[email protected]

 

Hamburg                       

040/233340                 

[email protected]

 

Hessen        

069/846397                 

[email protected]

 

Mecklenburg-Vorpommern        

0381/4000635                       

[email protected]

 

Niedersachsen  

0511/8765070                       

[email protected]

 

NRW                 

02203/2030320                   

 [email protected]

 

Pfalz         

06321/34462         

[email protected]

 

Rheinland       

0261/83064               

 [email protected]

 

Saar                          

06898/910594             

[email protected]

 

Sachsen     

0351/478680           

[email protected]

 

Sachsen-Anhalt   

0391/5415406                         

[email protected]

 

Schleswig-Holstein 

0431/30748                 

[email protected]

 

Thüringen   

0361/7315270       

[email protected]

 

Welche Bedeutung haben die Schlüsselzahlen im EU-Führerschein für Behinderungen?

Schlüssel-Nr.  Bedeutung

 

01 Fahrer benötigt eine Sehhilfe und/oder einen Augenschutz, wenn dies durch ärztliches Gutachten ausdrücklich gefordert wird
01.01 Fahrer ist Brillenträger
01.02 Fahrer trägt Kontaktlinsen
01.03 Fahrer muss eine Schutzbrille tragen
02 Fahrer braucht Hörhilfe
03 Fahrer hat eine Prothese/Orthese für die Gliedmaßen
05 Fahrer hat eine Fahrtbeschränkung aus medizinischen Gründen
05.01 Fahrer darf nur bei Tageslicht fahren
05.02 Fahrer darf nur in einem Umkreis von … km des Wohnsitzes oder innerorts fahren
05.03 Fahrer darf nur ohne Beifahrer/Sozius fahren
05.04 Fahrer darf nicht schneller als …km/h fahren
05.05 Fahrer darf nur mit Beifahrer fahren
05.06 Fahrer darf nur ohne Anhänger fahren
05.07 Fahrer darf nicht auf die Autobahn fahren
10 Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepasster Schaltung fahren
15 Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepasster Kupplung fahren
20 Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepassten Bremsmechanismen fahren
25 Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepassten Beschleunigungsmechanismen fahren
30 Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepasste kombinierte Brems- und Beschleunigungsmechanismen fahren
35 Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepassten Bedienvorrichtungen fahren
40 Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepasster Lenkung fahren
42 Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepassten Rückspiegeln fahren
43 Fahrer darf nur Fahrzeuge mit speziell angepasstem Fahrersitz fahren
45 Kraftrad nur mit Beiwagen
51 Fahrer darf nur ein bestimmtes Fahrzeug fahren (amtliches Kennzeichen)
55 Kombinationen von Anpassungen des Fahrzeugs
73 Fahrer darf nur dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse B (B1) fahren
78 Fahrer darf nur Automatik fahren
104 Fahrer muss ein gültiges ärztliches Attest mitführen

Welche Fristen gibt es beim Antrag für den behinderten Führerschein?

Der Rehabilitationsträger (Leistungsträger) hat die Verpflichtung, innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen zu überprüfen, ob er für die Bearbeitung Ihres Antrags zuständig ist. Falls er nicht zuständig ist, muss er Ihren Antrag unverzüglich an die entsprechende Stelle weiterleiten und Sie darüber in Kenntnis setzen.

 

Falls der Leistungsträger zusätzliche Dokumente oder Unterlagen von Ihnen benötigt, um über Ihren Antrag zu entscheiden, hat er die Verpflichtung, Ihnen dies innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt Ihres Antrags mitzuteilen.

 

Sollte der Rehabilitationsträger für die Bearbeitung Ihres Antrags zuständig sein, so muss er innerhalb von drei Wochen eine Entscheidung darüber treffen, ob Ihrem Antrag stattgegeben wird.

Was tun bei Ablehnung des Antrages für den behinderten Führerschein? Negativer Führerschein Bescheid bei Behinderung?

Es ist ratsam, umgehend Einspruch einzulegen und diesen Einspruch sachlich zu begründen. Bei Bedarf können Sie Unterstützung von Personen in Anspruch nehmen, die Erfahrung mit Anträgen für Kraftfahrzeughilfe haben, wie beispielsweise Mitglieder des Vereins „Mobil durchs Leben e.V.“

 

Es kann auch sinnvoll sein, den Einspruch gegebenenfalls durch ein Gutachten zu stärken. Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid von Ihrem Leistungsträger erhalten haben, sollten Sie unverzüglich Einspruch einlegen, um sämtliche Fristen einzuhalten. Die detaillierte Begründung Ihres Einspruchs können Sie gegebenenfalls nachreichen.

 

Dieses Vorgehen gibt Ihnen die Möglichkeit, ausführlich auf den ablehnenden Bescheid einzugehen und gegen die Ablehnung Ihres Antrags vorzugehen. Bei diesem Prozess sollten Sie sich an Personen wenden, die bereits Erfahrung mit Anträgen für Kraftfahrzeughilfe gesammelt haben. Vereine wie „Mobil durchs Leben e.V.“ stehen Ihnen gerne mit ihrer Erfahrung zur Seite und bieten ihre Unterstützung kostenfrei an. Dort können Sie auch Informationen darüber erhalten, ob und wie Sie Ihren Einspruch durch ein Gutachten untermauern können.

Zusammenfassung:

Menschen mit Behinderungen haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Mobilität zu erhöhen, einschließlich des Erwerbs eines „behinderten auto ohne führerschein“ oder des Erhalts eines speziell angepassten „behindertengerechtes auto führerschein“. Der „führerschein mit behinderung“ ist ein wichtiger Schritt zur Unabhängigkeit, und viele Länder bieten angepasste Fahrprüfungen für den „führerschein für behinderte“.

 

In vielen Fällen gibt es Unterstützung in Form von „führerschein mit behinderung kostenübernahme“, um die Kosten zu decken, die mit dem Erhalt eines „führerschein behinderung“ verbunden sind. Menschen mit Handicap können durch spezielle Trainingsprogramme ihren „führerschein mit handicap“ erwerben, die auf die individuellen Bedürfnisse der Fahrschüler zugeschnitten sind. Für viele ist der „führerschein für menschen mit behinderung“ mehr als nur ein Dokument – es ist ein Freiheitsbeweis.

 

Es gibt auch finanzielle Hilfen, wie den „führerschein behinderung zuschuss“, der die finanzielle Belastung für Betroffene und ihre Familien verringern kann. Inhaber eines „schwerbehindertenausweis führerschein“ könnten ebenfalls Anspruch auf spezielle Vergünstigungen oder einen „schwerbehinderung führerschein zuschuss“ haben.

 

Der „behindertenführerschein“ ist kein separater Führerschein, sondern ein regulärer Führerschein, der bescheinigt, dass der Inhaber trotz seiner Einschränkungen in der Lage ist, sicher zu fahren. Der Prozess des Erwerbs eines „führerschein für behinderte menschen“ kann eine Herausforderung sein, aber die Freiheit, die er bietet, ist für viele unbezahlbar.