Neuwagenkauf: Rabatte für Menschen mit Behinderungen und Behindertenausweis (2024)

Um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen vollständig am täglichen Leben teilhaben können, ist ihre Mobilität von entscheidender Bedeutung. Ein eigenes Fahrzeug bedeutet Freiheit und ermöglicht es Menschen mit Handicap, aktiv am Arbeitsleben teilzunehmen und ein erfülltes soziales Leben zu führen. Daher haben Menschen mit Schwerbehinderungen die Möglichkeit, beim Kauf eines Autos von Rabatten und Zuschüssen zu profitieren. Welche Automobilhersteller bieten Vergünstigungen für den Autokauf für Menschen mit Behinderungen an? Unter welchen Bedingungen erhalten Sie finanzielle Unterstützung beim Autokauf mit einem Schwerbehindertenausweis? Gilt der Behindertenrabatt nur für Neuwagen? Diese und weitere Fragen werden im folgenden Ratgeber beantwortet, um sicherzustellen, dass Menschen trotz ihrer Behinderung die Freiheit eines eigenen Fahrzeugs in vollen Zügen genießen können.

  • Rabatte aller Autohersteller
  • Wertvolle Tipps und weitere Förderzuschüsse
  • Voraussetzungen und konkrete Schritte zum Neuwagenkauf mit Behinderung

Funktionen und Vorteile

Alles was du über die Funktionen und Vorteile des Neuwagenkauf: Rabatte für Menschen mit Behinderungen und Behindertenausweis (2024) wissen musst.

Rabatte beim Neuwagenkauf mit Behinderungen für jeden Hersteller gelistet (Autokauf Neuwagen bei Behinderung):

Alfa Romeo

 

Die Nachlässe sind modell- und quartalsabhängig und liegen zwischen 2 und 8 Prozent. Voraussetzungen:

 

  • Die Konditionen sind nicht mehr jährlich festgelegt, sondern ändern sich unter Umständen auch quartalsweise. Die Marke Alfa Romeo empfiehlt auf Neufahrzeuge je nach Modell einen Nachlass zwischen 2 und 8 Prozent.
  • Die finale Entscheidung und die gesamte Abwicklung liegen beim Alfa Romeo-Händler selbst. Die Nachlässe sind eine Empfehlung, der Händler ist frei in der Gestaltung des Angebots.
  • Voraussetzung Autonomy: Behindertenausweis mit GdB von mindestens 50.

 

Audi

 

Menschen mit Behinderung erhalten Sonderkonditionen bei Audi. Das sind die Voraussetzungen:

 

  • bis zu 15%
  • Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit GdB ab 50
  • ohne Merkzeichen
  • Nachweis einer Conterganschädigung
  • Nachweis einer im Führerschein eingetragenen Fahrhilfe
  • Menschen mit Behinderung bekommen beim Kauf eines Audi Neufahrzeugs Sonderkonditionen. Die möglichen Rabatte können Sie beim jeweiligen Audi-Partner erfragen, sie werden vom jeweiligen Händlerbetrieb individuell festgelegt.
  • Die Vorlage eines gültigen Schwerbehindertenausweises ab GdB 50 ist erforderlich.
  • Fahrhilfen ab Werk werden für folgende Modellgruppen angeboten: Audi A3, Audi A4, Audi A5, Audi A6, Audi Q2, Audi Q3, Audi Q5 und für den vollelektrischen Audi Q4 e-tron.

 

BMW/Mini

 

Menschen mit Behinderung erhalten Sonderkonditionen. Das sind die Voraussetzungen:

 

  • bis zu 15%
  • Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit GdB ab 50
  • Konditionen werden vom Händler festgelegen
  • Beim Kauf eines BMW- und Mini-Neufahrzeuges können Sie die möglichen Rabatte direkt über die BMW- und Mini-Handelsorganisation erfragen.
  • Die Konditionen werden vom jeweiligen Händler individuell festgelegt. Die Vorlage eines gültigen Schwerbehindertenausweises ab GdB 50 ist erforderlich.
  • Es werden keine Fahrhilfen ab Werk angeboten, wobei BMW bei evtl. erforderlichen Umbauten eng mit ausgewählten Umrüstanbietern zusammenarbeitet.

 

Citroën

 

Citroën bietet Menschen mit Behinderung Sonderkonditionen. Das sind die Voraussetzungen:

 

  • abhängig von Modell und Ausstattung
  • Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit GdB ab 50 eine Kombination von Rabatten ist nicht möglich
  • Es gibt modellabhängige und zeitlich begrenzte Sonderkonditionen. Zusätzlich bietet Citroën subventionierte Produkte der Herstellerbank für Finanzierung und Leasing.
  • Voraussetzung ist ein entsprechender Nachweis mit GdB von mindestens 50.
  • Es werden keine Fahrhilfen ab Werk angeboten, wobei bei eventuell erforderlichen Umbauten eng mit ausgewählten Umrüstanbietern zusammengearbeitet wird. Über die Umbaupartner können die Händler Auskunft geben. Insbesondere zum Thema Elektromobilität werden viele verschiedene Lösungen angeboten, sowohl für Selbstfahrer als auch für den Transport von mobilitätseingeschränkten Menschen.

 

Dacia

 

Dacia bietet wegen des geringen Einkaufspreises der Fahrzeuge keinen Rabatt für Menschen mit Behinderung an.

 

Fiat

 

Die Nachlässe sind modell- und quartalsabhängig und liegen zwischen 6 und 38 Prozent. Das sind die Voraussetzungen:

 

  • Die Konditionen ändern sich quartalsweise. Die Marke Fiat empfiehlt auf Neufahrzeuge je nach Modell einen Nachlass zwischen 6 und 11 Prozent.
  • Die finale Entscheidung und die gesamte Abwicklung liegen beim Fiat-Händler selbst. Die Nachlässe sind nur eine Empfehlung, der Händler ist frei in der Gestaltung des Angebots.
  • Voraussetzung Autonomy: Behindertenausweis mit GdB von mindestens 50.

 

Ford

 

  • Preisnachlass von 1.000 Euro
  • Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit GdB ab 50
  • Zulassung für mindestens 6 Monate auf die berechtigte Person

 

Honda

 

Ein Nachlass ist individuell verhandelbar. Das sind die Voraussetzungen:

 

  • GdB von mindestens 50 mit oder ohne Merkmale.
  • Jeder Honda-Vertragshändler entscheidet als eigenständiger Unternehmer selbst, ob er einen Rabatt gewährt. Auch die Höhe des Rabatts kann jeder Händler eigenständig festlegen. Es gibt von Honda keine Rabattempfehlungen.
  • Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit GdB ab 50
  • ohne Merkzeichen

 

Hyundai

 

Der Rabatt ist quartals-, modell- und ausstattungsabhängig. Das sind die Voraussetzungen:

 

  • bis zu 20%
  • Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit GdB ab 50
  • Nachlässe abhängig von Modell, Ausstattung und Quartal
  • GdB von mindestens 50.
  • Die Preisnachlässe sind abhängig vom jeweiligen Quartalsprogramm und können sich ständig ändern. Die Nachlässe sind außerdem modell- und ausstattungsabhängig. Einschränkungen betreffen meist gering ausgestattete Fahrzeuge, die seltener gekauft werden.
  • Interessenten können sich an den Hyundai-Händler vor Ort wenden und dort Details erfragen.

 

Jaguar Land Rover

 

Der Nachlass variiert je nach Modell. Das sind die Voraussetzungen:

 

  • bis zu 20%
  • Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit GdB ab 50
  • Rabatt abhängig vom Modell und der Ausstattung
  • Der Nachlass auf die unverbindliche Preisempfehlung des Fahrzeugs ist je nach Modell und Ausstattung unterschiedlich und kann individuell vom Jaguar-/Land Rover-Vertragspartner genannt werden.
  • Jaguar Land Rover gewährt für Neuwagen einen entsprechenden Sonderzuschuss (außer PHEV Modelle, Range Rover, Range Rover Sport und Defender).
  • Der GdB muss mindestens 50 betragen. Die Erstzulassung des Fahrzeugs muss auf den Inhaber oder die Inhaberin des Schwerbehindertenausweises oder auf einen Verwandten ersten Grades erfolgen. Mindesthaltedauer: zwölf Monate.

 

Jeep

 

Die Nachlässe sind modell- und quartalsabhängig und liegen zwischen 5 und 7 Prozent. Das sind die Voraussetzungen:

 

  • Die Konditionen ändern sich unter Umständen quartalsweise. Die Marke Jeep empfiehlt auf Neufahrzeuge je nach Modell einen Nachlass zwischen 5 und 7 Prozent.
  • Die finale Entscheidung und die Abwicklung liegen beim Jeep-Händler selbst. Die Nachlässe sind nur eine Empfehlung, der Händler ist frei in der Gestaltung des Angebots.
  • Voraussetzung Autonomy: Behindertenausweis mit GdB von mindestens 50.

 

Kia

 

Nachlassempfehlung bis zu 17,5 Prozent je nach Modell auf Neufahrzeuge. Das sind die Voraussetzungen:

 

  • zwischen 16 und 17,5%
  • Kia empfiehlt auf Neufahrzeuge je nach Modell einen Nachlass von bis zu 17,5 Prozent. Die finale Entscheidung liegt beim Kia-Händler selbst. Die Nachlässe sind eine Empfehlung, der Händler ist frei in der Gestaltung des Angebots.
  • Bei speziellen Fragen, wie beispielsweise Umbauten, rechtliche Themen etc. arbeitet Kia mit MSG-mobil-sein GmbH in Berlin zusammen.
  • Informieren Sie sich beim Kia-Händler, ob die optionale Kia-Service-Flatrate (ehemals 7-Jahre-Kia-Wartungspaket) mit den Rabatten für Menschen mit Behinderung kombinierbar ist. Jeder Kia-Händler kann selbst entscheiden, ob er die optionale Kia-Service-Flatrate in Verbindung mit den genannten Rabatten anbietet oder nicht.

 

Lada

 

Die Lieferung von Neufahrzeugen ist eingestellt. Somit gibt es keinen Lada-Importeur mehr in Deutschland und auch keine Preisempfehlungen oder Empfehlungen zu Preisnachlässen von Lada-Fahrzeugen.

 

Mazda

 

Die Nachlässe sind modell- und quartalsabhängig. Das sind die Voraussetzungen:

 

  • bis zu 11%
  • Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit GdB ab 50
  • Die Preisnachlässe beim Neuwagenkauf für Menschen mit Behinderung sind abhängig vom jeweiligen Quartalsprogramm und ändern sich dadurch stetig.
  • Eine zusätzliche Förderung ist Teil des Vertriebsprogramms und wird vom Händler individuell in das Kundenangebot für Menschen mit Behinderung eingerechnet.

 

Mercedes-Benz

 

Mercedes-Benz-Pkw

 

Menschen mit Behinderung bekommen 5 Prozent Nachlass beim Kauf eines Mercedes-Benz-Neufahrzeugs. Ausgenommen sind Mercedes-AMG-Modelle, Mercedes-EQ-Modelle, G-Klasse, Mercedes-Maybach S-Klasse und Mercedes-Maybach GLS 600. Manche Modelle werden mit bis i 15 % rabattiert.

 

Mercedes-Benz-Vans

 

Es gibt 3 Prozent auf EQV und eVito Tourer. Für Preisnachlässe der Transporter-Baureihen T-Klasse, Citan, V-Klasse, Vito und Sprinter kontaktieren Sie bitte Ihren Mercedes-Benz Partner vor Ort.

 

Voraussetzungen

 

  • Nachlass für Kunden mit einem Schwerbehindertenausweis mit einem GdB ab 50.
  • Das Fahrzeug muss mindestens sechs Monate ohne Unterbrechung auf den Schwerbehinderten selbst zugelassen werden.
  • Der Nachlass wird auf den Neufahrzeugpreis inkl. Fahrhilfen ab Werk gewährt.

Hinweis: Mercedes-Benz bietet Fahrhilfen ab Werk an.

 

MG Motor Deutschland

 

MG Motor Deutschland gewährt keine Rabatte für Menschen mit Behinderung.

 

Mitsubishi

 

Bis zu 18 Prozent Nachlass auf den Eclipse Cross Plug-in Hybrid. Das sind die Voraussetzungen:

 

  • Vorlage des Behindertenausweises und einem GdB von mindestens 50.
  • Die Regelung ist bis auf Widerruf gültig und wird mit der Einführung neuer Fahrzeug-Modelle im Frühjahr 2023 aktualisiert.

 

Nissan

 

Es gibt einen Nachlass von 15 bis 29 Prozent je Modell. Das sind die Voraussetzungen:

 

  • Bei Nissan erhalten Menschen mit Behinderung Sonderkonditionen bei Mitgliedschaft im Verband MSG Mobilsein oder BbAB Bund behinderter Auto-Besitzer e.V.
  • Nissan empfiehlt den Händlern auf Neufahrzeuge einen Nachlass zwischen 15 und 29 Prozent je Modell.
  • Aktuelle Informationen zu Nachlässen und Konditionen erhalten Sie beim Nissan-Partner vor Ort. Die finale Entscheidung über den Nachlass liegt beim Nissan Händler. Ein Abrufschein des Verbands muss vorgelegt werden.
  • Das Fahrzeug muss auf die behinderte Person selbst oder den Ehepartner zugelassen werden.

 

Opel

 

Der Nachlass ist modell- und quartalsabhängig. Für die Verbrennervarianten:

 

  • Astra L: 12,5 Prozent
  • Corsa F: 9,5 Prozent
  • Crossland: 16 Prozent
  • Grandland: 9,5 Prozent
  • Mokka B: 11,5 Prozent
  • Movano C: 15 Prozent
  • Vivaro C: 15 Prozent

 

Das sind die Voraussetzungen:

 

  • Privatkunden mit einem GdB von mindestens 50.
  • Außerdem bietet Opel für viele Modelle Fahrhilfen ab Werk (Handbedienungen, Lenkhilfen und Pedalabdeckungen).

 

Peugeot

 

Aktuell bietet Peugeot direkt keine speziellen Nachlässe für Menschen mit Behinderung an. Allerdings gibt es über diverse Verbände Sonderkonditionen für alle Modelle.

 

Renault

 

Preisnachlässe sind abhängig vom jeweiligen Modell möglich. Das sind die Voraussetzungen:

 

  • Renault hat ein Rahmenabkommen, durch das Mitglieder des Bundes behinderter Auto-Besitzer e.V. (BbAB) einen Rabatt beim Kauf eines Neufahrzeugs erhalten können.
  • Außerdem kann jeder Renault-Vertragspartner andere Rabatte gewähren. Da jeder Händler eigenständig ist, liegt die Preisgestaltung und die Gewährung von Rabatten bei den Renault Vertragspartnern.

 

Seat

 

Seat Cupra

 

  • Cupra Born Sondernachlass: 2 Prozent
  • Cupra (restl. Modelle) Sondernachlass: 10 Prozent

 

Das sind die Voraussetzungen:

 

  • Der Kunde oder ein Kind besitzt einen gültigen Behindertenausweis mit einem GDB von mindestens 50.
  • Menschen mit einem schriftlichen Nachweis einer Contergan-Schädigung sind ebenfalls berechtigt.
  • Die Zulassung muss auf die berechtigte Person erfolgen (Vor- und Nachname) oder auf einen Vormund dieser Person oder einen Betreuer.
  • Alternativ ist auch die Zulassung auf eine Person zulässig, die im Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades zur bezugsberechtigten Person steht (Ehepartner bzw. Lebensgefährten mit identischer Adresse, Geschwister, Eltern, Großeltern, Kinder und Schwiegereltern).

 

Škoda

 

Der Preisnachlass für Menschen mit Behinderung beträgt 15 Prozent. Kein Sonderrabatt auf geförderte E-Autos.

 

Das sind die Voraussetzungen:

 

  • Der Schwerbehindertenrabatt ist für Personen mit gültigem Schwerbeschädigtenausweis und einem GdB von mindestens 50 verfügbar.
  • Aktuell werden die Škoda E-Modelle zwar mit Umweltprämie angeboten, der Schwerbehindertenrabatt kann damit nicht kombiniert werden.

 

Subaru

 

Nachlass in Höhe von 15 Prozent. Kein Sonderrabatt für das Elektrofahrzeug Subaru Solterra. Das sind die Voraussetzungen:

 

  • Der Nachlass wird auf alle Subaru-Neufahrzeuge gewährt und ist modellunabhängig. Für das Elektrofahrzeug Subaru Solterra gibt es keinen Sonderrabatt.
  • Den Nachlass erhalten Menschen mit Behinderung mit Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von mindestens 50. Sie müssen eine gültige Fahrerlaubnis haben und ihr Fahrzeug selbst fahren können. Es besteht eine Mindesthaltedauer von sechs Monaten und 3000 Kilometern. Die Zulassung muss auf den Inhaber des Schwerbehindertenausweises erfolgen.

 

Suzuki

 

Menschen mit Behinderung bekommen je nach Modell zwischen 14 und 18 Prozent Preisnachlass. Das sind die Voraussetzungen:

 

  • GdB von mindestens 50.
  • Suzuki empfiehlt aktuell auf Neufahrzeuge je nach Modell einen Nachlass zwischen 14 und 18 Prozent (ausgenommen Across und Jimny).
  • Die Empfehlungen sind nicht bindend. Jeder Suzuki-Händler entscheidet eigenständig, ob und wie viel Rabatt er gewährt.

 

Toyota

 

Der Rabatt ist modellabhängig. Die Rabatte betragen für 2023 zwischen 500 und 1000 Euro.

 

  • Aygo X: 500 Euro
  • Yaris Benziner. 500 Euro
  • Yaris Hybrid: 500 Euro
  • Yaris Cross Hybrid: 500 Euro
  • Corolla Hybrid: 1000 Euro
  • Corolla Cross Hybrid (neues Modell): 1000 Euro
  • C-HR Hybrid: 1000 Euro
  • RAV4 Hybrid: 1000 Euro
  • Proace City Verso/Proace City: 1000 Euro
  • Proace Verso/Proace: 1000 Euro

 

Das sind die Voraussetzungen:

 

  • Schwerbehindertenausweis mit GdB von mindestens 50.
  • Die Mindesthaltedauer beträgt sechs Monate ab Erstzulassung und 3000 Kilometer Mindestlaufleistung.
  • Das Fahrzeug muss auf die Person mit Behinderung zugelassen werden, auch wenn diese Person gefahren wird.

 

Volvo

 

Menschen mit Behinderung bekommen 1000 Euro als Einmalzahlung pro Fahrzeug. Dies gilt für alle Modelle (inkl. PHEVs, aber keine BEVs).

 

Das sind die Voraussetzungen:

 

  • Behinderung mit mindestens GdB 50.
  • Maximal zwei Fahrzeuge pro Jahr.
  • Der Kaufvertrag und die Zulassung müssen auf den Behinderten oder auf Familienangehörige ersten Grades (d.h. Ehepartner, Eltern und Kinder, aber keine Geschwister) laufen.

 

VW

 

Volkswagen Pkw

 

Bis zu 15 Prozent Nachlass bei Kauf eines fabrikneuen Volkswagen-Fahrzeugs:

 

  • Verbrenner und Hybrid-Fahrzeuge bekommen 15 Prozent Nachlass.
  • Für ID-Modelle bietet VW 4 Prozent Nachlass.

 

Voraussetzungen:

 

  • Beim Kauf eines fabrikneuen Volkswagen Fahrzeugs werden bis zu 15 Prozent Nachlass auf den zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Listenpreis – inklusive Fahrhilfe – gewährt. Diese Aktion umfasst nahezu alle Modelle der Marke Volkswagen Pkw.
  • Nachlassberechtigt sind Personen mit einem Schwerbehindertenausweis, der einen GdB von mindestens 50 ausweist. Ebenfalls nachlassberechtigt sind Kunden mit dem Nachweis einer Conterganschädigung oder einer im Führerschein eingetragenen erforderlichen Fahrhilfe.
  • Bei Fragen zum Volkswagen-Sondernachlass können Kunden sich direkt an den Volkswagen-Partner vor Ort wenden.

 

Volkswagen-Nutzfahrzeuge

 

Auch Volkswagen-Nutzfahrzeuge gewährt entsprechende Preisnachlässe für fabrikneue Fahrzeuge, die in Deutschland bei einem Volkswagen-Nutzfahrzeuge-Händler bestellt werden:

 

  • Caddy/Caddy Maxi: 15 Prozent
  • Caddy/Caddy Maxi California: 15 Prozent
  • Transporter T6.1: 20 Prozent
  • Multivan T6.1/California T6.1: 15 Prozent
  • Multivan T7 und Multivan T7 PHEV: 15 Prozent
  • Crafter: 24 Prozent
  • Grand California: 15 Prozent
  • ID.Buzz Pro & Cargo: 4 Prozent
  • Amarok: 11 Prozent

 

Die Nachlässe gelten jeweils für Serienmodelle. Preisnachlässe für Aktionsmodelle und Fahrzeuge, die Ausstattungspakete mit weiteren Preisvorteilen beinhalten, werden zum Teil gesondert geregelt. Informationen dazu hält der Volkswagen-Nutzfahrzeuge-Händler für die Kunden bereit.

 

Voraussetzungen:

 

  • Nachlassberechtigt sind Menschen mit Behinderung ab GdB 50.
  • Weitere Merkzeichen sind nicht nötig.
  • Ob Sie selbst oder Ihre Angehörigen nachlassberechtigt sind, erfahren Sie bei Ihrem Volkswagen-Nutzfahrzeuge-Partner.
Informationen zum Neuwagenkauf mit Behinderung:

Gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland genießen alle Menschen gleichen Schutz vor dem Gesetz. Absatz 3 dieses Artikels präzisiert diese Gleichheit weiterhin und verbietet jegliche Diskriminierung aufgrund von Faktoren wie Geschlecht oder Glauben. Ein besonders bedeutender Aspekt wird dabei ebenfalls hervorgehoben:

 

„Niemand darf aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden.“

 

Viele Autohersteller gewähren daher Schwerbehindertenrabatte beim Autokauf. Diese Vergünstigungen sind nicht nur über den Händler erhältlich, sondern auch direkt beim Hersteller selbst. Nahezu alle namhaften Hersteller auf dem deutschen Automobilmarkt bieten mittlerweile solche Rabatte speziell für Neuwagen an, darunter Unternehmen wie VW und Audi. Die Bedingungen für den Behindertenrabatt weisen in der Regel nur geringfügige Unterschiede auf. Viele Fahrzeughersteller bieten Sondernachlässe beim Neuwagenkauf auf Basis der „Unverbindlichen Preisempfehlung“ („Listenpreis“) an. Den Rabatt gibt’s dann über den Händler, der in der Regel eine Rückvergütung über den Hersteller erhält. Bitte beachten Sie: Natürlich hat der Händler das letzte Wort, d.h. mit diesem müssen Sie verhandeln, denn in seinem Ermessen liegt letztlich die Rabattgewährung. Nicht unerheblich ist Ihr Verhandlungs-Geschick, denn – wie Sie unten in der Tabelle sehen – oftmals gibt’s einen Spielraum seitens des Händlers. Die Ermäßigungen können je nach Hersteller und Zahlungsmodell (Barkauf, Finanzierung oder Leasing) bis zu 27 Prozent betragen.

 

Einige Hersteller erlauben es auch, den Behindertenrabatt zu nutzen, wenn das Fahrzeug auf eine*n Angehörige*n zugelassen wird. Citroën, DS, Peugeot, Nissan, Renault, Skoda und Volvo sind hierfür bekannte Beispiele. Der Rabatt wird vom Listenpreis des Fahrzeugs gewährt und gilt nur für Neuwagen. Tageszulassungen oder Vorführwagen sind in der Regel von der Rabattierung ausgeschlossen. Bei Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens sollten individuelle Verhandlungen mit dem Händler geführt werden.

 

Es ist jedoch zu beachten, dass die Konditionen für den Schwerbehindertenrabatt je nach Automarke erheblich variieren können. Daher ist es ratsam, die Angebote sorgfältig zu vergleichen und sich im Vorfeld umfassend zu informieren.

 

Wer einen Behindertenrabatt beim Autokauf in Anspruch nehmen möchte, sollte folgende Punkte berücksichtigen:

 

  • Der Rabatt wird in der Regel nur beim Kauf eines Neuwagens gewährt. Für Gebrauchtwagen, Vorführwagen und Tageszulassungen ist ein solcher Rabatt meist nicht verfügbar.
  • Der Rabatt für den Autokauf mit Schwerbehinderung gilt nur, wenn das Fahrzeug auf eine behinderte Person zugelassen wird.
  • Schwerbehindertenrabatte beziehen sich in der Regel auf den Listenpreis des Fahrzeugs und nicht auf eventuelle Hauspreise. Zudem kann der Behindertenrabatt in den meisten Fällen nicht mit anderen Aktionen kombiniert werden.

 

Neuwagenrabatt für Menschen mit Behinderung:

 

    • Zahlreiche Hersteller bieten Rabatte für Menschen mit Behinderung beim Neuwagenkauf an.

 

Hersteller gibt Empfehlung, Händler entscheidet über Rabatt:

 

    • Der Hersteller gibt lediglich unverbindliche Rabattempfehlungen ab. Die konkrete Höhe des Rabatts muss direkt mit dem Autohändler ausgehandelt werden.

 

Fragen Sie den Autohändler nach einem Preisnachlass:

 

    • Es empfiehlt sich, den Autohändler aktiv nach einem möglichen Preisnachlass zu fragen, auch wenn der Hersteller eine Empfehlung ausgesprochen hat.

 

Da Autohändler rechtlich und wirtschaftlich eigenständig sind, liegt die Entscheidung über einen möglichen Rabatt letztendlich in ihrer Hand.

Voraussetzungen für Erhalt von Rabatten beim Kauf eines Neuwagens mit Behindertenausweises:

Titel: Inklusive Mobilität: Der Weg zum Behindertenrabatt beim Autokauf

 

Die uneingeschränkte Teilnahme am alltäglichen Leben ist für Menschen mit Behinderungen oft eng mit ihrer Mobilität verbunden. Ein eigenes Auto kann dabei nicht nur Freiheit bedeuten, sondern auch die Integration ins Arbeitsleben und ein aktives soziales Miteinander ermöglichen. Viele Automobilhersteller erkennen die Bedeutung dieses Aspekts an und bieten spezielle Rabatte für Menschen mit Behinderungen an, jedoch nur beim Kauf von Neuwagen.

 

Die Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme eines Behindertenrabatts ist in der Regel die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 Prozent. Alternativ akzeptieren einige Hersteller auch den Nachweis einer Contergan-Schädigung oder das Vorhandensein einer eingetragenen Fahrhilfe im Führerschein.

 

Ein interessantes Detail ist, dass aktuell (Stand: August 2020) kein Hersteller ein im Ausweis aufgeführtes weiteres Merkmal der Behinderung verlangt. Früher wurden gelegentlich Merkzeichen wie „erhebliche Gehbehinderung“ (G), „außergewöhnliche Gehbehinderung“ (aG), „Hilflosigkeit“ (H), „auf ständige Begleitung angewiesen“ (B), „Blindheit“ (Bl) oder „Gehörlosigkeit“ (Gl) gefordert, was heute nicht mehr der Fall ist.

 

In Bezug auf die Zulassung des Fahrzeugs gibt es ebenfalls Unterschiede. Die meisten Hersteller verlangen, dass das Auto auf die behinderte Person selbst zugelassen wird. Eine Ausnahme bilden jedoch Citroën, DS, Peugeot, Nissan, Renault, Skoda und Volvo, die den Behindertenrabatt auch gewähren, wenn das Fahrzeug auf einen Angehörigen zugelassen wird.

 

Eine weitere wichtige Bedingung ist oft eine Haltedauer von mindestens 6 Monaten. Dies bedeutet, dass das Fahrzeug nach dem Kauf für einen gewissen Zeitraum nicht weiterverkauft werden darf, um den Anspruch auf den Behindertenrabatt aufrechtzuerhalten.

 

Es ist wichtig zu beachten, dass der Behindertenrabatt ausschließlich für den Kauf eines Neuwagens gilt und üblicherweise auf den Listenpreis angewendet wird. In einigen seltenen Fällen, beispielsweise bei Ford und Toyota, kann der Behindertenrabatt mit weiteren Rabattaktionen, Preisnachlässen oder Hauspreisen kombinierbar sein. Es liegt jedoch im Ermessen der Händler, ob sie den Behindertenrabatt gewähren, da dies in den meisten Fällen eine Empfehlung des Herstellers ist.

 

Einige Automobilhersteller legen zusätzliche Anforderungen für die Inanspruchnahme von Rabatten auf Neuwagen fest. Dies betrifft insbesondere Hersteller wie Alfa Romeo, Jeep, Lancia und Mitsubishi, bei denen der Schwerbehindertenausweis eines bestimmten Merkzeichens bedarf, um einen Rabatt beim Autokauf zu erhalten. Hier sind die erforderlichen Merkzeichen:

 

  • G – Erheblich gehbehindert
  • aG – Außergewöhnlich gehbehindert
  • H – Hilflos
  • Bl – Blind
  • Gl – Gehörlos (nur bei Mitsubishi)

 

Es ist zu beachten, dass in den meisten Fällen das Fahrzeug auf die betreffende behinderte Person zugelassen sein muss, um Anspruch auf den Rabatt zu haben. Diese Bedingungen sollten vor Unterzeichnung des Kaufvertrags sorgfältig überprüft werden, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Kriterien erfüllt sind.

Weitere Fördermöglichkeiten für Menschen mit Behinderung:

Eine alternative Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung bietet die Kfz-Förderung für Menschen mit Behinderungen. Neben den Rabatten, die Automobilhersteller beim Neuwagenkauf gewähren, können auch staatliche Zuschüsse für den Erwerb und die behindertengerechte Umrüstung eines Fahrzeugs beantragt werden.

 

Die Zuständigkeit des Kostenträgers in Ihrem individuellen Fall hängt von verschiedenen Faktoren ab. Arbeitnehmer, die beispielsweise weniger als 15 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben, sollten sich an das Arbeitsamt wenden. Für diejenigen mit einer längeren Berufstätigkeit ist die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte der richtige Ansprechpartner.

 

Weitere wichtige Informationen und Richtlinien, um einen Rabatt oder Zuschuss beim Autokauf für Menschen mit Behinderungen zu erhalten, sind in der sogenannten Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) festgelegt. Es empfiehlt sich, diese Regelungen sorgfältig zu studieren, um die entsprechenden Fördermittel optimal nutzen zu können.

 

Die Beantragung von Zuschüssen und Rabatten beim Autokauf mit einem Schwerbehindertenausweis unterliegt bestimmten Voraussetzungen, die in der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) festgelegt sind. Hier sind die entscheidenden Punkte im Überblick:

 

1. Persönliche Voraussetzungen nach Paragraph 3 KfzHV:

 

  • Um Leistungen für den Autokauf beantragen zu können, muss die betreffende Person aufgrund ihrer körperlichen Beeinträchtigungen dauerhaft und nicht nur vorübergehend auf die Nutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen sein.

 

2. Nutzungszweck des Neuwagens:

 

  • Der Neuwagen muss dazu verwendet werden, den Weg zur Arbeits- oder Ausbildungsstelle zurückzulegen oder den Ort einer sonstigen Leistung der beruflichen Bildung zu erreichen. Auch bei einer ständigen Fahrzeugabhängigkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses können Zuschüsse beantragt werden.

 

3. Befähigung zur Fahrzeugführung:

 

  • Bei der Planung des Kaufs eines behindertengerechten Fahrzeugs muss die betreffende Person in der Lage sein, das Fahrzeug zu führen. Falls dies nicht möglich ist, darf eine andere Person das Auto für sie fahren.

 

4. Anforderungen an das Fahrzeug nach Paragraph 4 KfzHV:

 

  • Das Fahrzeug muss sowohl in Bezug auf Größe als auch Ausstattung den Anforderungen der jeweiligen Behinderung genügen. Falls erforderlich, sollte es ohne unverhältnismäßig großen Aufwand so umgebaut werden können, dass es den individuellen Anforderungen des Fahrers mit Behinderung gerecht wird.

 

5. Ausschlusskriterien:

 

  • Der Antrag auf Behindertenrabatt beim Autokauf ist nur dann möglich, wenn die betroffene Person nicht bereits im Besitz eines geeigneten Fahrzeugs ist oder die Benutzung des vorhandenen Fahrzeugs unzumutbar ist.

 

Höhe des Zuschusses:

 

  • Die genaue Höhe des Zuschusses bzw. Behindertenrabatts beim Autokauf ist nicht pauschal festgelegt. In der Regel wird der Neuwagen bis zu einem Betrag von 9.500 Euro gefördert. Bei einer notwendigen Anschaffung eines teureren Fahrzeugs kann ein höherer Betrag beantragt werden, wenn dies durch Art und Schwere der Behinderung begründet ist.

 

Zuschüsse für Gebrauchtwagen:

 

  • Nicht nur für Neuwagen, sondern auch für Gebrauchtwagen kann ein Zuschuss bzw. Behindertenrabatt beim Autokauf beantragt werden. Das Fahrzeug muss dabei die bereits genannten Anforderungen erfüllen, und der Verkehrswert sollte mindestens 50 Prozent des damaligen Neuwagenpreises betragen.

 

Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

Grafische Darstellung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Gibt es Zuschüsse für Gehandicapte beim Autokauf?

Ja, in der Regel sind Rabatte und Zuschüsse üblich, wenn die Voraussetzungen gemäß Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) erfüllt werden.

Welche persönlichen Voraussetzungen müssen für einen Zuschuss erfüllt sein?

Gemäß § 3 KfzHV müssen Sie entweder fähig sein, das Fahrzeug zu führen oder eine Person benennen, die dies tut. Weitere Details finden Sie hier.

Bieten auch Hersteller Rabatte?

Ja, durch die Vorlage des Behindertenausweises ist es oft möglich, auch beim Hersteller des Fahrzeugs Rabatte zu erhalten.

Gibt es einen Behindertenrabatt beim Autokauf?

Grundsätzlich sind Vergünstigungen beim Autokauf für Menschen mit Behinderung möglich. Erfahren Sie hier mehr dazu.

Wie hoch kann der Rabatt ausfallen?

Der Rabatt variiert je nach Hersteller. Bei Audi, Mercedes Benz, Seat, Skoda, Toyota und VW können Sie beim Kauf eines Neuwagens bis zu 15 Prozent erhalten.

Kann ich den Behindertenrabatt auch bei Gebrauchtwagen in Anspruch nehmen?

In der Regel gilt der Behindertenrabatt nur beim Kauf eines Neuwagens.

Welche Fahrzeuge sind für den Behindertenrabatt berechtigt?

Der Rabatt gilt oft für Pkw, aber auch für bestimmte Nutzfahrzeuge. Prüfen Sie die genauen Bedingungen beim jeweiligen Hersteller.

Muss das Auto auf die behinderte Person zugelassen werden?

In den meisten Fällen ist dies erforderlich, aber es gibt Ausnahmen, wie bei einigen Herstellern wie Citroën, DS, Peugeot, Nissan, Renault, Skoda und Volvo.

Gilt der Behindertenrabatt auch für Familienangehörige?

Einige Hersteller gewähren den Rabatt auch, wenn das Fahrzeug auf einen Angehörigen zugelassen wird. Klären Sie dies vor dem Kauf ab.

Wie lange muss ich das Auto behalten, um den Rabatt zu behalten?

Oft wird eine Haltedauer von mindestens 6 Monaten verlangt, um den Behindertenrabatt zu sichern.

Kann ich den Rabatt mit anderen Aktionen kombinieren?

Die Kombinierbarkeit mit anderen Aktionen variiert. Einige Hersteller erlauben es, während andere dies ausschließen.

Welche Dokumente sind für den Behindertenrabatt erforderlich?

In der Regel ist der Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von mindestens 50 Prozent erforderlich. Andere Nachweise können akzeptiert werden.

Kann ich den Rabatt rückwirkend beantragen?

In den meisten Fällen gilt der Rabatt nur bei Neuverträgen. Rückwirkende Anträge sind normalerweise nicht möglich.

Muss die Behinderung dauerhaft sein, um den Rabatt zu erhalten?

Der Behindertenrabatt ist in der Regel für dauerhaft behinderte Personen vorgesehen. Klären Sie dies im Einzelfall mit dem Hersteller.

Gibt es einen Mindestwert für das Fahrzeug, um den Rabatt zu erhalten?

Einige Hersteller setzen Mindestwerte für das Fahrzeug fest, um den Behindertenrabatt zu gewähren. Prüfen Sie dies bei Ihrem gewählten Hersteller.

Kann ich den Rabatt auch bei Leasinggeschäften nutzen?

Manche Hersteller gewähren den Behindertenrabatt auch beim Leasing. Erkundigen Sie sich diesbezüglich beim Händler.

Gibt es eine Altersbeschränkung für den Behindertenrabatt?

In der Regel gibt es keine Altersbeschränkung. Entscheidend ist die Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen.

Wie beantrage ich den Behindertenrabatt?

Die Beantragung erfolgt in der Regel direkt beim Händler. Erfahren Sie, welche Unterlagen Sie dafür benötigen.

Kann ich den Behindertenrabatt bei Finanzierungsgeschäften nutzen?

Manche Hersteller ermöglichen auch bei Finanzierungsgeschäften die Inanspruchnahme des Behindertenrabatts. Informieren Sie sich beim Händler.

Haben Sie noch Fragen?

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